Begabtenförderung "Berufliche Bildung"
Begabte junge Menschen gibt es nicht nur an Hochschulen, es gibt sie auch im Handwerk.
Gefördert von der Bundesregierung
Seit 1991 unterstützt die Bundesregierung mit einem Weiterbildungsstipendium gezielt talentierte und motivierte Fachkräfte in ihrer Weiterbildung.
Wer kann gefördert werden?
Absolventinnen und Absolventen einer dualen Berufsausbildung kommen für eine Förderung in Frage, wenn
- sie zum Aufnahmezeitpunkt jünger als 25 Jahre sind und
- sie ihre Berufsabschlussprüfung mit einer Durchschnittsnote von 1,9 oder 87 Punkten bestanden haben
oder
- besonders erfolgreich an einem überregionalen beruflichen Leistungswettbewerb teilgenommen haben
oder
- von einem Betrieb oder der Berufsschule begründet vorgeschlagen werden
Bewerbungsfristen enden am 28. Februar und 31. Oktober.
Förderfähig sind anspruchsvolle – in der Regel – berufsbegleitende Weiterbildungsmaßnahmen
- Vorbereitungslehrgänge auf Prüfungen der beruflichen Aufstiegsfortbildung (z. B. Meister/in, Techniker/in, Betriebswirt/in, Fachwirt/in, Fachkaufmann/-frau),
- fachbezogene Maßnahmen zum Erwerb beruflicher Qualifikationen,
- berufsbegleitende Studiengänge, die auf Ausbildung oder Berufstätigkeit des Stipendiaten fachlich aufbauen, unter der Voraussetzung eines Beschäftigungsnachweises mit einer Wochenarbeitszeit von 15 Std,
- Seminare zum Erwerb fachübergreifender und sozialer Kompetenzen, z. B. Fremdsprachen, EDV, Rhetorik, Mitarbeiterführung, Konfliktmanagement.
Was wird gefördert?
Während des Förderzeitraumes von maximal drei Jahren können die Stipendiaten und Stipendiatinnen bis zu 8.700 Euro nutzen für
- Lehrgangs- und Prüfungskosten
- Notwendige Arbeitsmittel inklusive IT-Bonus
- Reisekosten
- Aufenthaltskosten
Finanziert wird das Programm vom Bundesministerium für Bildung und Forschung.
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Ihre Ansprechpartnerin
Assistenz Geschäftsführung / Begabtenförderung
Tel. 02931/877 155
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