Aufstiegs-BAföG
Meisterkurse können, genau wie Fort- und Weiterbildungen, vom Staat gefördert werden. Wir helfen bei den Formalitäten.
Zinsgünstige Kredite für Meisterkurse, Fort- und Weiterbildung
Nach dem Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz (AFBG) können verschiedene Weiterbildungslehrgänge vom Staat gefördert werden. Je nach persönlichen Voraussetzungen gibt es zinsgünstige Kredite für Meisterkurse und auch für Fort- oder Weiterbildungskurse mit mindestens 400 Unterrichtsstunden.
Um Aufstiegs- BAföG zu erhalten, muss der angestrebte Fortbildungsabschluss rechtlich geregelt sein. Außerdem muss er über dem Niveau einer Facharbeiter-, Gesellen- oder Gehilfenprüfung oder eines Berufsfachschulabschlusses liegen.
Was wird gefördert?
- Servicetechniker (DQR 5)
- geprüfte/r Fachmann/frau für kaufmännische Betriebsführung (HWO) (DQR 5)
- Meisterkurse (DQR 6)
- geprüfte/r kaufmännische/r Fachwirt/in (HWO) (DQR 6)
- geprüfte/r Betriebswirt/in (HWO) (DQR 7)
DQR = Deutscher Qualifikationsrahmen
Eine Förderung kann nacheinander auf allen Stufen einmal erfolgen, wenn das angestrebte weitere Fortbildungsziel auf dem bereits erreichten Fortbildungsziel aufbaut.
Die Maßnahme muss mindestens 400 Unterrichtsstunden umfassen (Mindestdauer).
Maßnahmen der ersten Fortbildungsstufe (Servicetechniker und geprüfte/r Fachmann/frau für kaufmännische Betriebsführung (HWO)) werden nur in Teilzeit gefördert, müssen jedoch nur 200 Unterrichtsstunden umfassen.
Bei Vollzeitmaßnahmen müssen in der Regel je Woche mindestens 25 Unterrichtsstunden an 4 Werktagen (Vollzeit-Fortbildungsdichte) stattfinden. Vollzeitfortbildungen dürfen insgesamt nicht länger als drei Jahre dauern (maximaler Vollzeit-Zeitrahmen).
Bei Teilzeitmaßnahmen müssen die Lehrveranstaltungen monatlich im Durchschnitt mindestens 18 Unterrichtsstunden (Teilzeit-Fortbildungsdichte) umfassen. Teilzeitmaßnahmen dürfen insgesamt nicht länger als vier Jahre dauern (maximaler Teilzeit-Zeitrahmen).
Wer wird gefördert?
- Personen, die die oben genannten Maßnahmen anstreben und die Mindestdauer sowie den maximalen Zeitrahmen einhalten
- Studierende und Abiturienten nach individueller Prüfung der Voraussetzungen
- Bachelor oder Absolventen einen vergleichbaren Hochschulabschlusses
- Ausländer mit ständigem Wohnsitz in Deutschland und Daueraufenthaltserlaubnis oder die länger als 15 Monate in Deutschland leben und erwerbstätig waren und sind (Berufsausbildung zählt mit)
Wie wird gefördert?
- 50 % der Lehrgangskosten und Prüfungsgebühren erhalten Sie als Zuschuss vom Staat. Dieser muss nicht zurückgezahlt werden.
- 50 % der Lehrgangskosten und Prüfungsgebühren können als zinsgünstiges Darlehen bei der KfW-Bank abgeschlossen werden.
- Darlehenserlass: Auf Antrag werden Ihnen bei bestandener Prüfung 50 % des zu diesem Zeitpunkt noch nicht fällig gewordenen Darlehens für die Lehrgangs- und Prüfungsgebühren erlassen. Hierzu muss eine beglaubigte Kopie Ihres Zeugnisses bei der KfW eingereicht werden. Bei Betriebsübernahme oder Existenzgründung kann bei Vorliegen der Voraussetzungen weiterer Darlehenserlass beantragt werden.
- Materialkosten für Ihr Meisterprüfungsprojekt sind zur Hälfte förderfähig, maximal bis zu 2.000,00 € (50 % Zuschuss, 50 % Darlehen bei der KfW)
- Unterhaltsbeitrag bei Vollzeitmaßnahmen nach individueller Prüfung möglich
WICHTIG: Hier geht's direkt zum "Förderrechner"
Zwischen Ende der Maßnahme und Anfertigung des Prüfungsstücks beziehungsweise Ablegen der Prüfung wird der gewährte Unterhaltsbeitrag auf Antrag bis zu drei Monaten als Darlehen weitergezahlt (Prüfungsvorbereitungsphase).
Rückzahlung des Darlehens:
- während der Fortbildung und zwei Jahre danach zins- und tilgungsfrei
- anschließend innerhalb von maximal zehn Jahren mit mindestens 128,00 € monatlich zurückzuzahlen
- Darlehenserlass (wie bereits beschrieben) beachten!
Wie erfolgt die Antragstellung?
Die Formulare werden Ihnen bei uns automatisch mit der Anmeldebestätigung oder auf Anfrage zugeschickt. Die ausgefüllten Anträge nehmen wir gerne wieder entgegen, prüfen diese und leiten sie an Ihre zuständige BAföG-Stelle weiter.
Anträge sollten vor Beginn der Maßnahme gestellt werden, da die Bearbeitungszeit bei der zuständigen Stelle ca. 3 - 6 Monate betragen kann. Die Antragstellung muss bis spätestens zum letzten Unterrichtstag der Maßnahme bzw. Maßnahmeabschnitts erfolgen.
Unterhaltsbeiträge werden von Beginn des Monats an geleistet, in dem mit dem Unterricht tatsächlich begonnen wird, frühestens jedoch vom Beginn des Antragsmonats an. Die Leistung endet mit Ablauf des Monats, in dem der letzte Unterricht abgehalten wird. Maßnahmebeiträge können bei fristgerechter Antragstellung rückwirkend gewährt werden.
Wichtiger Hinweis zur Antragsstellung
Wenn zwischen Maßnahmeabschnitten zeitliche Zwischenräume sind, muss in jedem Fall für die einzelnen Abschnitte ein Folgeantrag gestellt werden.
Antragsformulare
Informationen und Anträge für Maßnahmen, die auf HwK-Prüfungen im Kammerbezirk vorbereiten, erhalten Sie hier:
bbz Arnsberg
Altes Feld 20
59821 Arnsberg
Telefon: 02931-877-333
E-Mail: info(at)bbz-arnsberg.de
oder direkt bei der
Bezirksregierung Köln
Dezernat 49 - Ausbildungsförderung
50606 Köln
Telefon 0221-147 4980
E-Mail: poststelle(at)brk.nrw.de
Die Bezirksregierung Köln ist für die Bewilligung der Anträge von Teilnehmern, die in NRW wohnen zuständig. Die Darlehensverträge werden automatisch durch die KfW-Bankengruppe, Niederlassung Bonn, Abt. Aufstiegsförderung, 53170 Bonn erstellt und versendet.
Teilnehmer aus anderen Bundesländern finden hier die für Sie zuständigen Stellen: Förderämter und Beratung