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Förderprogramme

Als Existenzgründer oder Betriebsübernehmer können Sie finanzielle Hilfe in Form von Zuschüssen und Darlehen von Bund und Land bekommen.

Zuschüsse



Meistergründungsprämie des Landes NRW

 

Das Land NRW fördert Gründungen von Handwerksmeisterinnen und Handwerksmeistern durch das Förderprogramm "Meistergründungsprämie" mit bis zu 10.500 Euro.

Gefördert werden neben Neugründungen und Betriebsübernahmen auch die Beteiligung an einem bestehenden oder neu gegründeten Unternehmen mit mindestens 50 Prozent des gezeichneten Kapitals.

Es handelt sich um einen nicht zurückzuzahlenden Zuschuss für die Existenzgründung.



Informationen zur Förderung und Antragstellung


Antragsberechtigt sind Handwerksmeister/-innen nach dem Gesetz zur Ordnung des Handwerks (HWO). Gefördert wird die erste selbstständige Vollexistenz im Handwerk in NRW. Ein vorheriger Nebenerwerb ist unschädlich für die Förderung.

Antragsberechtigt sind darüber hinaus auch Handwerksgesellen/innen in Meisterabschlussjahrgängen.

Voraussetzung ist die Gründung einer selbstständigen und nachhaltigen Vollexistenz im nordrhein-westfälischen Handwerk.

Gefördert werden Betriebsneugründungen, Übernahmen von Betrieben und die tätige Beteiligung an einem bestehenden oder neu gegründeten Unternehmen als selbstständige Vollexistenz im Handwerk.

Im Falle der Neugründung und tätigen Beteiligung muss mindestens ein unbefristeter sozialversicherungspflichtiger Arbeitsplatz in Vollzeit oder zwei Teilzeitarbeitsplätze zu je 50 Prozent der Vollzeit für mindestens zusammengerechnet für 12 Monate geschaffen besetzt werden.

Die Voraussetzung kann auch mit einem Ausbildungsplatz erfüllt werden. Die Schaffung und Besetzung muss innerhalb von 24 Monaten und der Nachweis über die geschaffenen Mindestmonate innerhalb von 36 Monaten nach Bewilligung der Zuwendung erfolgen.

Im Falle der Betriebsübernahme müssen die vorhandenen Arbeitsplätze im bisherigen Beschäftigungsumfang für mindestens 12 Monate nach Aufnahme der wirtschaftlichen Tätigkeit erhalten bleiben. Bei Übernahmen eines Betriebes mit weniger als einem Arbeits- oder Ausbildungsplatz sind die Bestimmungen für Neugründungen sinngemäß anzuwenden.

Die Förderung beträgt bis zu 10.500 €.

Es handelt sich um eine Projektförderung in Form der Anteilsfinanzierung. 70 % der förderfähigen Ausgaben (Investitionen und Betriebsmittel) bis zur Höhe von 15.000 € werden gefördert.

Das Mindestinvestitionsvolumen an förderfähigen Ausgaben liegt bei 12.000 €.

Die Anträge auf Meistergründungsprämie sind bei der Handwerkskammer Südwestfalen NACH einer durchgeführten Existenzgründungsberatung einzureichen.

Die Handwerkskammer bestätigt mit qualifiziertem Fördervotum die wirtschaftliche Tragfähigkeit und Nachhaltigkeit des Gründungsvorhabens und leitet den Förderantrag an die Bewilligungsbehörde (LGH) weiter. Das Verwaltungsverfahren beginnt mit dem Eingang der Unterlagen bei der LGH.

Neben dem eigenhändig unterschriebenen Originalantrag sind eine fachliche Stellungnahme der Handwerkskammer Südwestfalen und ein Gründungskonzept einzureichen, welches die folgenden Mindestinhalte in aussagefähiger Form umfasst:

Lebenslauf, Vorhabensbeschreibung, Investitionsplanung, Finanzierungs- und Liquiditätsplanung und eine Rentabilitäts- und Ertragsvorschau für die ersten drei Jahre.

Darüber hinaus muss die Gesamtfinanzierung des Vorhabens gesichert sein und die Qualifikation als Handwerksmeister/-in (entfällt bei Anträgen von Gesellinnen und Gesellen) nachgewiesen werden.

Bei erhaltenen oder beantragten sog. De-minimis-Beihilfen ist eine entsprechende Erklärung einzureichen.

Sofern keine Staatsangehörigkeit eines Mitgliedstaates der Europäischen Union (EU), des europäischen Wirtschaftsraum (EWR) oder der Schweiz vorliegt, ist ein Aufenthaltstitel vorzulegen.

Die Förderung wird ausbezahlt, wenn innerhalb von 12 Monaten nach Bewilligung der Förderung, der Nachweis über die Aufnahme der wirtschaftlichen Tätigkeit und der Nachweis über die getätigten Ausgaben (Mittelabruf), erbracht werden.

Das Mittelabrufformular und die Belegliste stehen zum Download auf der Seite der LGH bereit. Die Ausgaben sind anhand einer Belegliste nachzuweisen. In Form einer Stichprobenkontrolle sind in Einzelfällen die Originalbelege und Kontoauszüge einzureichen.

Barausgaben werden nicht anerkannt.

Wenden Sie sich an den für ihren Kreis zuständigen Ansprechpartner bei der Handwerkskammer Südwestfalen.
 

Gründungszuschuss zur Förderung einer selbständigen Tätigkeit

  • Gründung aus der Arbeitslosigkeit
  • Ermessensleistung der Agentur für Arbeit
  • für sechs Monate Zuschuss in Höhe des individuellen Arbeitslosengeldes
  • zusätzlich Pauschale von 300 €

Die weiteren Fördervoraussetzungen besprechen Sie bitte mit der zuständigen Arbeitsagentur.

 

Einstiegsgeld

  • Gründer mit Bezug von Arbeitslosengeld II
  • Ermessensleistung der Agentur für Arbeit bzw. des Jobcenters
  • kann ergänzend zu Bezug von Arbeitslosengeld II gezahlt werden.

Die weiteren Fördervoraussetzungen besprechen Sie bitte mit Ihrem Betreuer der Arbeitsagentur bzw. des Jobcenters.

 

Darlehen und Bürgschaften

Der Bund und das Land NRW stellen für Neugründungen und Betriebsübernahmen öffentliche Kreditprogramme zur Verfügung. Ziel ist die Schaffung und Sicherung von Arbeitsplätzen.

Vorteile der öffentlichen Kredite sind:

  • günstige Zinsen
  • tilgungsfreie Jahre
  • Ausgleich fehlender Sicherheiten

Grundsätzlich sind diese Förderkredite vor Beginn des Vorhabens über Ihre Hausbank zu beantragen.

Mitfinanziert werden:

  • Grundstücke, Gebäude und Baunebenkosten
  • Maschinen, Geräte, Betriebs- und Geschäftsausstattung
  • erstes Material- und Warenlager
  • Betriebsmittelbedarf
  • Unternehmenskaufpreis

Voraussetzungen für die Förderung

  • fachliche und kaufmännische Qualifikation des Existenzgründers
  • voraussichtliche Tragfähigkeit des Gründungsvorhabens.

Diese Voraussetzungen müssen Sie der Hausbank im Rahmen eines aussagekräftigen Gründungskonzepts darstellen. Aktuelle Informationen zu Förderprogrammen und Zinskonditionen finden Sie auch auf den Internetseiten der öffentlichen Banken:

 NRW.BANK (Förderbank des Landes NRW)

 KfW Mittelstandsbank (Förderbank des Bundes)

 Bürgschaftsbank des Landes NRW



Noch Fragen? Sprechen Sie uns an!



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Ihre Ansprechpartner



Zuständig für den Hochsauerlandkreis

Ulrich_Droege

Ulrich Dröge

Abteilungsleiter Wirtschaftsförderung

Tel. 02931/877 116

ulrich.droege--at--hwk-swf.de



Zuständig für den Märkischen Kreis



Zuständig für die Kreise Siegen-Wittgenstein und Olpe