Erste Schritte
Die Gründung eines Unternehmens sollte sorgfältig überlegt und Schritt für Schritt geplant werden.
Wer ein Handwerk im Bezirk der Handwerkskammer Südwestfalen ausüben möchte, muss sich aufgrund der Handwerksordnung (HwO) in die Handwerksrolle und/oder in das Verzeichnis der zulassungsfreien Handwerke und handwerksähnlichen Gewerbe eintragen.
Die nachfolgenden Listen zeigen Ihnen, ob und wo genau Sie ihren Betrieb wie eintragen lassen müssen:
Verzeichnis der Gewerbe, die als zulassungspflichtige Handwerke
betrieben werden können
Verzeichnis der Gewerbe, die als zulassungsfreie Handwerke
betrieben werden können
Verzeichnis der Gewerbe, die als handwerksähnliche Gewerbe betrieben werden können
Zehn Schritte auf dem Weg in die Selbständigkeit
Sammeln Sie sämtliche Informationen und beschreiben Sie Ihre Idee und das Vorhaben in einem Gründungskonzept (Businessplan).
Dieser Plan hilft Ihnen selbst und bietet Geldgebern wie Banken und Sparkassen, Agentur für Arbeit, etc. die Möglichkeit, Ihr Vorhaben einzuschätzen.
Gerne unterstützen wir Sie bei der Erarbeitung Ihres Businessplans und begleiten Sie auf dem Weg in die Selbständigkeit.
Noch Fragen? Sprechen Sie uns an!
Ihre Ansprechpartner
Zuständig für den Hochsauerlandkreis
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