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Ukraine-KriseDas können Sie tun - das müssen Sie wissen

Der Krieg in der Ukraine hat weltweit eine Welle der Solidarität ausgelöst. Auch heimische Handwerksbetriebe können aktiv werden und Flüchtlingen aus der Ukraine zielgerichtet Hilfe anbieten. Darüber hinaus haben die Europäische Union (EU) und die USA Sanktionen verhängt. Wir zeigen auf, was das für Betriebsinhaber bedeutet.

Aktualisiert am 2. April 2022



Lieferschwierigkeiten und Preissteigerungen für wichtige Baumaterialien

Durch den Konflikt in der Ukraine sind extreme Preissteigerungen auch im Baubereich zu erwarten. Das Bundesministeriums für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen hat die Problematik erkannt und mit einem Erlass, der den Umgang mit Lieferengpässen und Preissteigerungen infolge des Ukraine-Kriegs für Bauvorhaben des Bundes regelt, reagiert.

Die Regelungen sind auf bestimmte Baumaterialien und Betriebsmittel beschränkt, für die Russland, Belarus und die Ukraine maßgebliche Lieferländer sind, und gelten bis zum 30. Juni 2022. Der Erlass regelt die Anwendung von Stoffpreisgleitklauseln in neuen und laufenden Vergabeverfahren, aber auch die Anpassung bestehender Verträge infolge von Lieferschwierigkeiten oder substanziellen Preisanstiegen.

Hier können Sie den Erlass herunterladen:  Erlass Lieferengpässe und Preissteigerungen





Wirtschaftssanktionen gegen Russland

Deutschland, die EU und auch die USA haben sowohl personenbezogene als auch güterbezogene Wirtschaftssanktionen ausgesprochen. Diese Sanktionen zielen auf möglichst umfängliche Wirkungen gegenüber Russland  - bei gleichzeitig möglichst geringen negativen Auswirkungen auf die EU-Wirtschaft.



Sanktionen gegen Russland:



  • Die güterbezogenen Export-Sanktionen betreffen Produkte, die zum einen originär militärisch genutzt werden, als zum anderen neben privatwirtschaftlicher auch für militärische Nutzung („dual use“) einsetzbar sind. Sanktioniert wird darüber hinaus der Export von Produkten, die insbesondere der Modernisierung der russischen Informations- und der Ölindustrie dienlich sein könnten. Die einschlägigen Informationen sowie Listen betroffener Güter finden Sie auf der Homepage der BAFA.
  • Mittlerweile wurden auch die russischen Banken benannt, die seitens der EU vom internationalen Bankeninformationssystem (SWIFT) und damit von grenzüberschreitenden Finanztransaktionen innerhalb dieses Systems ausgeschlossen sind. Es handelt sich um sieben Banken. Nicht in diese Ausschlussliste aufgenommen werden insbesondere russische Banken, die für die Abwicklung russischer Energieexporte oder für private Überweisungen bzw. solche im Zusammenhang mit humanitärer Hilfe  maßgeblich verantwortlich sind.
  • Die Hermes-Exportkreditversicherung wurde für Neugeschäfte ausgesetzt. Bereits laufende Exportvorgänge sind hiervon nicht betroffen.




Beschäftigung ukrainischer Flüchtlinge

Durch den Krieg in der Ukraine kommt es zu einem starken Zustrom von Flüchtlingen in die EU und nach Deutschland. Helfen Sie mit und bieten den Menschen eine schnelle berufliche Perspektive.

Wenn Sie in Ihrem Betrieb Flüchtlinge aus der Ukraine beschäftigen wollen, dann füllen Sie das folgende Formular aus.

Beschäftigungsangebot für Flüchtlinge aus der Ukraine

Mit * gekennzeichnete Felder sind Pflichtfelder!

Wir bieten*

Grundsätze zur Beschäftigung

Bezüglich der Beschäftigung von Geflüchteten aus der Ukraine ist zunächst zu prüfen, ob die Person visumsfrei nach Deutschland eingereist ist oder bereits einen Antrag auf vorübergehenden Schutz nach §24 Aufenthaltsgesetz bei der örtlichen Ausländerbehörde gestellt hat.

Personen, die visumsfrei nach dem 24. Februar 2022 eingereist sind, dürfen keine Beschäftigung aufnehmen. Diese Regelung gilt bis 23. Mai 2022.

Personen, die einen Antrag auf vorübergehenden Schutz bei der örtlichen Ausländerbehörde gestellt haben, dürfen sofort einer Beschäftigung nachgehen. Sie erhalten eine sogenannte Fiktionsbescheinigung, bis über ihren Antrag entschieden ist.

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Tomas Griger



Fragen und Antworten

Aus der Ukraine Geflüchtete benötigen nach der visumfreien Einreise vorübergehend bis maximal 90 Tage und spätestens bis 24. Mai 2022 keinen Aufenthaltstitel.

Wer als Kriegsflüchtling in Deutschland Schutz bekommt und eine Beschäftigung aufnehmen möchte, benötigt allerdings immer noch eine Arbeitserlaubnis der Ausländerbehörde. Diese werden derzeit auf Grundlage der „Massenzustrom-Richtlinie" für Kriegsflüchtlinge parallel zur Aufenthaltserlaubnis umgehend erteilt. Eine besondere Qualifikation, deutsche Sprachkenntnisse oder ein konkretes Jobangebot, muss nicht nachgewiesen werden.

Betriebe, die ukrainische Staatsangehörige beschäftigen möchten, sollten umgehend einen Termin für eine unbürokratische Erteilung der Aufenthaltserlaubnis mit integrierter Arbeitserlaubnis vereinbaren. Der Antrag wird bei der Ausländerbehörde am Wohnort/Aufenthaltsort der Mitarbeitenden gestellt. Eine zusätzliche Zustimmung der Bundesagentur für Arbeit ist in diesem Fall nicht nötig.

Eine Aufenthaltserlaubnis endet grundsätzlich nach 12 Monaten, kann aber auf maximal 3 Jahre verlängert werden.

Werden Arbeitnehmerinnen oder Arbeitnehmer in Deutschland beschäftigt, unterliegen sie grundsätzlich den deutschen Rechtsvorschriften in allen Zweigen zur Sozialversicherung, unabhängig von ihrer Staatsangehörigkeit.

Innerhalb von 6 Wochen muss eine Anmeldung bei einer gesetzlichen Krankenkasse erfolgen. Für ukrainische Staatsangehörige ist das Länderkennzeichen (LDKZ) „UA“ und der Staatsangehörigkeitsschlüssel (SASC) „166“ anzugeben. Lohnsteuern und Sozialversicherungsbeiträge sind für die neuen Mitarbeitenden abzuführen.

Mit Aufnahme der versicherungspflichtigen Beschäftigung erlangen die ukrainischen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer sofort den gesetzlichen Krankenversicherungsschutz. Aufgrund dieser Versicherung können auch Familienangehörige (Kinder, Ehegatten und Lebenspartner) kostenlos mitversichert werden. Versicherte erhalten mit der Anmeldung eine elektronische Gesundheitskarte für die Inanspruchnahme der Leistungen.

Endet das Beschäftigungsverhältnis bereits vor Ablauf von 5 Jahren, muss zu dem Zeitpunkt geprüft werden, ob aufgrund der gezahlten Beiträge zur Rentenversicherung ein Anspruch entstanden oder ob gegebenenfalls eine Erstattung der Beiträge zu beantragen ist.

Bei der Aufnahme einer geringfügigen Beschäftigung ist die zuständige Einzugsstelle die Minijob-Zentrale.

Der Versicherungsschutz der ukrainischen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer muss in diesem Fall anderweitig sichergestellt sein. Zuständig für die sofortige Realisierung der Leistungsansprüche der Flüchtlinge sind die durch landesrechtliche Regelungen bestimmten Behörden, sofern nicht bereits Krankenkassen per Vereinbarung nach dem Sozialgesetzbuch mit der Leistungserbringung beauftragt sind oder beauftragt werden.

Quelle: IKK classic



Wohnraum bereitstellen

Wenn sie darüber hinaus Wohnraum bereitstellen wollen, wenden Sie sich an lokale Stellen vor Ort oder im Landkreis.





Weitere wichtige Informationen zur Beschäftigung von Flüchtlingen aus der Ukraine:

 Zentralverband des Deutschen Handwerks

 Bundesministerium des Innern und für Heimat



#WirtschaftHilft

Die vier Spitzenverbände der deutschen Wirtschaft BDA, BDI, DIHK und ZDH haben zur Koordinierung von Ukraine-Hilfen die Initiative #WirtschaftHilft ins Leben gerufen.

Unter  www.WirtschaftHilft.info erhalten Unternehmen und Verbände umfangreiche Informationen zu bedarfsgerechtem Spenden, zur Arbeitsmarktintegration Geflüchteter und zu den Auswirkungen auf Betriebe und Beschäftigte.



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Geld- und Sachspenden

Eine der gängigsten Hilfsformen ist auch in der Ukraine-Krise die Spende. Das geht mit Geld, aber auch in Form von Sachspenden. 

Allerdings geben wir zu bedenken, dass Sachspenden aktuell nur sinnvoll zur Unterstützung von Flüchtlingen in Deutschland sind. An den Grenzen fehlen derzeit einfach die Kapazitäten, um alle Hilfsgüter anzunehmen und zu verteilen. 

Deutlich zielgerichteter sind Geldspenden. Hier weisen wir auf das gemeinsame Spendenkonto von   "Bündnis Entwicklung Hilft" und  "Aktion Deutschland Hilft" hin.

Die Bankverbindung lautet:

IBAN: DE53 200 400 600 200 400 600
BIC: COBADEFFXXX
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Stichwort: Nothilfe Ukraine



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In Zusammenarbeit mit den  Kreishandwerkerschaften Südwestfalens

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