Zwischen-, Gesellen- und Abschlussprüfung
Keine Angst vor der Prüfung! Es ist die beste Gelegenheit, zu zeigen, was in einem steckt.
Wie und was wird eigentlich geprüft?
Zum Ende der Ausbildung in Handwerksberufen wird die Gesellenprüfung nach der Handwerksordnung (HwO) und in nicht handwerklichen Berufen die Abschlussprüfung nach dem Berufsbildungsgesetz (BBiG) abgelegt. Die inhaltlichen Prüfungsanforderungen sind in der Ausbildungsordnung festgelegt.
Für die allgemeinen Verfahrensbestimmungen erlässt die Handwerkskammer eine Gesellenprüfungsordnung (GPO) und eine Abschlussprüfungsordnung (APO).
Während der Ausbildung wird grundsätzlich eine Zwischenprüfung am Ende des zweiten Ausbildungsjahres abgelegt. Sie dient der Ermittlung des Leistungsstandes, über den der Prüfling und der Betrieb schriftlich informiert werden. Festgestellte Defizite können so bis zur Gesellen-/Abschlussprüfung behoben werden.
Was ist eine "gestreckte" Prüfung?
In mehreren Berufen, wie z. B. im Elektro-, Metall-, Kfz-, IHB- und Friseur-Handwerk, aber auch in kaufmännischen Berufen wie Kaufmann/-frau für Büromanagement und Automobilkaufmann/-frau ist vorgesehen, dass die Gesellen-/Abschlussprüfung in gestreckter Form durchgeführt wird.
Das bedeutet, dass an Stelle der Zwischenprüfung der Teil 1 der Gesellen-/Abschlussprüfung tritt. Das erzielte Prüfungsergebnis fließt mit einem in der Ausbildungsordnung festgelegten Prozentsatz in das Gesamtergebnis der Prüfung ein. Am Ende der Ausbildungszeit findet der Teil 2 der Gesellen-/Abschlussprüfung statt.
Wer führt die Prüfung durch?
Die Prüfungsabnahme erfolgt entweder durch die Handwerkskammer Südwestfalen oder durch einzelne Innungen, deren Geschäfte von den Kreishandwerkerschaften geführt werden.
In einigen Ausbildungsberufen mit nur wenigen Auszubildenden wurden gemeinsame Prüfungsausschüsse mit anderen Handwerkskammern oder Industrie- und Handelskammern errichtet. In diesen Fällen kann die Gesellen- oder die Abschlussprüfung auch außerhalb des Bezirks der Handwerkskammer Südwestfalen stattfinden.
Im Prüfungsausschuss sitzen Arbeitgeber und Arbeitnehmer, die selbst den jeweiligen Beruf erlernt haben. Dazu kommen meist Berufsschullehrer, die an den Berufskolleg den entsprechenden Fachbereich betreuen.
WICHTIG: Sie müssen sich zur Prüfung anmelden!
Die diesjährigen Anmeldefristen zur Gesellen-/Abschlussprüfung sind:
07. März 2025 (Sommerprüfung)
02. Oktober 2025 (Winterprüfung)
Weitere Informationen und Downloads:
Antrag Zweitschrift Prüfungsbeleg Gesellenprüfung
Antrag Zweitschrift Prüfungsbelege Meister- oder Fortbildungsprüfung
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