FörderungStarthilfe für Gründer und Nachfolger im Handwerk
Ab dem 1. November 2024 steht mit dem "ERP-Förderkredit Gründung und Nachfolge" ein neues Programm bereit, das Gründern sowie Unternehmensnachfolgern im Handwerk den Zugang zu Finanzierungsmitteln erheblich erleichtert. Mit dem Förderkredit können sowohl Investitionen als auch Unternehmensübernahmen und Betriebsmittelfinanzierungen unterstützt werden. Konkret bedeutet dies, dass bis zu 35 Prozent eines Vorhabens mit einer maximalen Kreditsumme von 500.000 Euro finanziert werden.
Der ERP-Förderkredit basiert auf einer Zusammenarbeit zwischen der KfW, den Deutschen Bürgschaftsbanken, dem Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz sowie dem Bundesministerium der Finanzen.
Das Besondere: Dank einer 100-Prozent-Garantie der jeweiligen Bürgschaftsbank und einer 80-prozentigen Rückgarantie des Bundes entfällt das Kreditausfallrisiko für die jeweilige Hausbank des Handwerksbetriebs vollständig. Diese besondere Form der Absicherung ermöglicht günstige Zinsen und schafft damit eine attraktive Grundlage für Gründungen und Unternehmensnachfolgen.
"Handwerksbetriebe profitieren von dem ERP-Förderkredit enorm. Hinzu kommt, dass sie auch keine eigenen Sicherheiten stellen müssen", betont Ulrich Dröge, Abteilungsleiter Betriebsberatung der Handwerkskammer (HwK) Südwestfalen. "Dank besonders günstiger Zinsen bietet er sowohl Gründern als auch Betriebsnachfolgern eine wirklich attraktive Finanzierungsmöglichkeit."
Die Beantragung des ERP-Förderkredits gestaltet sich besonders einfach. "Es muss im Grunde nur ein Kreditantrag über das geplante Vorhaben bei der Hausbank gestellt werden. Diese stellt dann den Antrag auf Garantieübernahme bei der zuständigen Bürgschaftsbank. Anschließend beantrag wiederum die Hausbank den Refinanzierungskredit bei der KfW, die den Antrag dann nur noch prüfen und zusagen muss", so Ulrich Dröge.
Informationen zum ERP-Förderkredit sowie die Möglichkeit zur Antragsstellung gibt es hier.
Bei Fragen zum Thema "ERP-Förderkredit Gründung und Nachfolge" können sich Handwerkerinnen und Handwerker auch direkt an die Betriebsberatung der HwK Südwestfalen wenden unter 02931/ 877-126.