Soforthilfe Corona
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Staatshilfen ab sofort verfügbar

Um den Schaden für Solo-Selbstständige und Kleinstunternehmen in Folge der Corona-Krise abzufedern, hat der Bund ein "Soforthilfeprogramm Corona" aufgelegt. Die Landesregierung reicht das Angebot des Bundes vollumfänglich an Betriebe weiter und erweitert zusätzlich noch um die Gruppe der Unternehmen mit bis zu 50 Beschäftigten.

Anträge auf Soforthilfe können von gewerblichen und gemeinnützigen Unternehmen mit bis zu 50 Beschäftigten (umgerechnet auf Vollzeitkräfte), Solo-Selbstständigen und von Angehörigen der Freien Berufe, einschließlich Künstler/innen gestellt werden, die im Haupterwerb

  • wirtschaftlich und damit dauerhaft am Markt als Unternehmen oder im Haupterwerb als Freiberufler oder Selbstständige tätig sind,
  • ihren Hauptsitz in Nordrhein-Westfalen haben
  • bei einem deutschen Finanzamt angemeldet sind
  • maximal 50 Beschäftigte haben (umgerechnet auf Vollzeitkräfte) und
  • ihre Waren oder Dienstleistungen bereits vor dem 31. Dezember 2019 am Markt angeboten haben.

Das Programm des Bundes sieht für Kleinunternehmen direkte Zuschüsse in Höhe von 9.000 Euro (bis 5 Beschäftigte) bzw. 15.000 Euro (bis 10 Beschäftigte) vor. Die Landesregierung von Nordrhein-Westfalen stockt das Programm auf und unterstützt über die "NRW-Soforthilfe 2020" Unternehmen bis 50 Beschäftigte mit 25.000 Euro. Der Antrag muss bis 31. Mai 2020 gestellt werden.

Damit das Geld so schnell wie möglich fließt, können Betroffene das elektronische Antragsformular hier direkt herunterladen:



Hier geht's direkt zum Antrag:  Soforthilfe Corona



Alle Informationen zur Soforthilfe stellen wir hier für Sie bereit:  FAQ Soforthilfe

Weitere Informationen von Bund und Land:  Corona-Hilfe





Das Land NRW stellt darüber hinaus den Unternehmen weitere umfangreiche Angebote zur Verfügung. Dazu zählen:



  • Bürgschaften: In Nordrhein-Westfalen stehen die Bürgschaftsbank NRW (bis 2,5 Mio. Euro pro Unternehmen) und das Landesbürgschaftsprogramm (ab 2,5 Mio. Euro) bereit, um Kredite zu besichern. Die  Bürgschaftsbank ermöglicht eine 72-Stunden-Expressbürgschaft.

    Für Kontokorrent-Linien bis 100.000 Euro werden über die Bürgschaftsbank NRW 90-prozentige Bürgschaften in einem Schnellverfahren mit nur einem Tag Bearbeitungszeit angeboten, sobald vom Bundesministerium der Finanzen die Freigabe dafür vorliegt.  Bürgschaftsbank NRW

  • KfW-Kredite: Niedrigere Zinssätze und eine vereinfachte Risikoprüfung der KfW bei Krediten bis zu 3 Mio. Euro schaffen weitere Erleichterung für die Wirtschaft. Eine höhere Haftungsfreistellung durch die KfW von bis zu 90 Prozent bei Betriebsmitteln und Investitionen von kleinen und mittleren Unternehmen erleichtern Banken und Sparkassen die Kreditvergabe.  Sonderprogramm KfW

  • Steuerstundungen: Die Finanzverwaltung kommt von der Krise betroffenen Unternehmen auf Antrag mit zinslosen Steuerstundungen (Einkommen-, Körperschaft- und Umsatzsteuer) und der Herabsetzung von Vorauszahlungen (Einkommen-, Körperschaft- und Gewerbesteuer) entgegen und nutzt ihren Ermessensspielraum zu Gunsten der Steuerpflichtigen weitestmöglich aus. Für Anträge steht ab sofort ein stark vereinfachtes Antragsformular zur Verfügung.

  • Entschädigungen für Quarantäne: Sollte wegen des Corona-Virus ein Tätigkeitsverbot, z.B. Quarantäne, ausgesprochen werden, können Betriebe eine Entschädigung für die Fortzahlung von Löhnen und Gehältern beim  Landschaftsverband Westfalen-Lippe beantragen.

  • Beteiligungskapital für Kleinunternehmen: Der  „Mikromezzaninfonds Deutschland“ kann ohne Einschaltung der Hausbank und ohne Sicherheiten stille Beteiligungen eingehen (max. 75.000 Euro). Richtet sich an kleine Unternehmen, Gründungen und spezielle Zielgruppen (u.a. Unternehmen, die ausbilden sowie Gründungen aus der Arbeitslosigkeit).


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