
Talbrücke RahmedeSonderkredite für Betroffene
Die Sperrung der Talbrücke Rahmede auf der A45 führt zu dauerhaften Einschränkungen am Wirtschaftsstandort Südwestfalen. Betroffene Unternehmen sind dadurch extrem stark belastet.
Um wirtschaftliche Folgen zumindest anteilig abmildern zu können, haben das Land Nordrhein-Westfalen (NRW) und die NRW.Bank den flexiblen "NRW.BANK.Universalkredit" um eine besonders zinsgünstige und mit einem Tilgungsnachlass versehene Fördervariante erweitert.
Antragsberechtigt sind betroffene kleine und mittlere Unternehmen inklusive Handwerksbetriebe und Freiberufler mit Sitz oder Betriebsstandort im folgenden Gebiet: Stadt Hagen, Märkischer Kreis, Ennepe-Ruhr-Kreis, Kreis Soest, Hochsauerlandkreis, Kreis Siegen-Wittgenstein, Kreis Olpe, Kreis Unna, Stadt Hamm, Stadt Dortmund.
Nachweis bei der Kammer einreichen
Als Nachweis der Betroffenheit müssen Betriebe der Handwerkskammer Südwestfalen schriftlich darlegen, dass sie seit der Brückensperrung am 2. Dezember 2021 Umsatzeinbußen in Höhe von mindestens 20 Prozent, oder höhere allgemeine Betriebs- und Materialkosten in Höhe von mindestens 20 Prozent haben.
Verglichen werden dabei der Mittelwert der letzten drei Monate vor Brückensperrung und der Mittelwert der letzten drei Monate vor Antragstellung. Die Handwerkskammer prüft die Angaben und stellt gegebenenfalls eine Bestätigung aus. Mit dieser kann die Förderung über die Hausbank beantragt werden.
Finanziert werden Investitionen und Betriebsmittel zur Minderung der Belastung oder zur Verbesserung der Unternehmenssituation. In der Fördervariante „Förderung Rahmede-Brücke“ werden Darlehen von bis zu zwei Millionen Euro mit flexiblen Laufzeiten von drei bis zehn Jahren und bis zu fünf Tilgungsfreijahren als Ratendarlehen oder endfällig angeboten.
Umschuldung rückwirkend möglich
Ergänzend zu den zinsvergünstigten Konditionen ist das Darlehen mit einem Tilgungsnachlass von bis zu 20% der Darlehenssumme, maxximal 100.000 Euro, je Unternehmen ausgestattet. Der Tilgungsnachlass wird nach zweckentsprechendem Einsatz der Fördermittel und Bestätigung der Mittelverwendung seitens der Hausbank dem Darlehenskonto gutgeschrieben und wirkt sich Laufzeit verkürzend aus.
Darlehen, die von Unternehmen im Zeitraum vom 2. Dezember 2021 bis zum 11. März 2022 aufgenommen wurden und dem genannten Verwendungszweck dienen, können mit diesem Angebot umgeschuldet werden. Optional kann für Unternehmen, die bereits seit zwei Jahren erfolgreich am Markt tätig sind ab 25.000 Euro eine 50 %ige Haftungsfreistellung der NRW.BANK beantragt werden sowie auch eine Bürgschaft der Bürgschaftsbank NRW.
Das Angebot ist bis zum 31. Dezember 2023 befristet.
Ihre Ansprechpartner:
Hochsauerlandkreis
Märkischer Kreis
Kreise Siegen-Wittgenstein und Olpe