
Soforthilfe: Rückzahlung erst nach Aufforderung
Um die Folgen der Corona-Krise abzufedern, haben Bund und Land NRW im März 2020 ein Soforthilfe-Programm aufgelegt. Die Beantragung war bis zum 31. Mai möglich, insgesamt wurden 4,5 Milliarden Euro ausgezahlt. Nun muss geprüft werden, ob die Zahlungen dem Bedarf entsprochen haben.
Deswegen werden aktuell alle Soforthilfe-Empfänger dazu aufgefordert, mittels eines Formulares die Höhe ihres Liquiditätsengpasses zu ermitteln. Daraus geht hervor, ob eine mögliche Rückzahlung zu erfolgen hat.
Wenn Sie noch keine Mail des NRW-Wirtschaftsministeriums erhalten haben, warten Sie bitte ab bis diese kommt. Wir bitten von Nachfragen abzusehen.
GANZ WICHTIG:
Fragen zur Berechnung der Rückzahlung stellen Sie bitte direkt an die Hotline des Wirtschaftsministeriums NRW unter
0211/79564995 oder
per Mail an soforthilfe-rueckmeldung@mwide.nrw.de
Ein Erklärvideo als Ausfüllhilfe können Sie sich hier anschauen: Rückzahlung Soforthilfe
Sollten Sie darüber hinaus noch weitere Fragen haben, werden diese hier beantwortet: Frequently asked questions (FAQ)