
Jetzt mit Ausfüllhilfe!Soforthilfe für Betriebe: Hier beantragen
Um den Schaden für Solo-Selbstständige und Kleinstunternehmen in Folge der Corona-Krise abzufedern, hat der Bund ein "Soforthilfeprogramm Corona" aufgelegt. Die Landesregierung reicht das Angebot des Bundes vollumfänglich an Betriebe weiter und erweitert zusätzlich noch um die Gruppe der Unternehmen mit bis zu 50 Beschäftigten.
Ob Sie antragsberechtigt sind und welche Voraussetzungen erfüllt sein müssen, erfahren Sie vorab auf den Seiten von wirtschaft.nrw.
Direkt zur Soforthilfe geht es hier: Online-Formular
Alle wichtigen Fakten zur Soforthilfe stellen wir hier für Sie bereit: FAQ Soforthilfe NRW
Hier gibt es Ausfüllhilfe per Video-Tutorial:
Eckpunkte des Soforthilfe-Programms:
Finanzielle Soforthilfe (steuerbare Zuschüsse) für Kleinstunternehmen aus allen Wirtschaftsbereichen sowie Soloselbständige und Angehörige der Freien Berufe bis zu zehn Beschäftigten.
- Bis 9.000 € Einmalzahlung für drei Monate bei bis zu fünf Beschäftigten (Vollzeitäquivalente)
- Bis 15.000 € Einmalzahlung für drei Monate bei bis zu zehn Beschäftigten (Vollzeitäquivalente)
- Bis 25.000 € Einmalzahlung für drei Monate bei mehr als zehn und bis zu 50 Beschäftigten (Vollzeitäquivalente) durch die Landesregierung NRW
Antragsfrist 31. Mai
Es gilt eine Antragsfrist für das Sofortprogramm des Wirtschaftsministeriums NRW bis zum 31. Mai. Die landesweite Koordinierung der Betriebsberatung erfolgt bei der Landes-Gewerbeförderungsstelle des nordrhein-westfälischen Handwerks (LGH).
Viele Betriebe bereits betroffen
Viele Handwerksunternehmen in NRW haben bereits Liquiditätsengpässe und brauchen kurzfristig einen Zuschuss, um ihren Betrieb aufrecht erhalten zu können. Alle Gewerke und Branchen des Handwerks sind mittlerweile stark durch die Krise betroffen. Aufgabe der Handwerkskammern sowie auch im Verbund der Industrie- und Handelskammern ist es, die Betriebe im Bereich der Corona-Soforthilfe zu beraten.