Schwarzarbeit
Schwarzarbeit ruiniert Arbeitsplätze und verursacht enorme finanzielle Schäden.
Gemeinsam gegen Schwarzarbeit!
Die Handwerkskammer Südwestfalen beteiligt sich deshalb im Interesse ihrer Mitgliedsbetriebe an der Bekämpfung der Schwarzarbeit im Bereich der unerlaubten Handwerksausübung.
Nach dem sogenannten "Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz“ wird als Schwarzarbeit im Sinne des Handwerks verstanden:
- Die Gewerbeausübung ohne Anmeldung beim zuständigen Gewerbeamt
- Die Handwerksausführung ohne Eintragung in die Handwerksrolle
Geldstrafen von bis zu 50.000 € möglich
Wer ohne diese Voraussetzungen Leistungen erbringt, handelt ordnungswidrig. Diese Ordnungswidrigkeit kann mit einer Geldbuße bis zu 10.000 € geahndet werden. In schwerwiegenden Fällen kann die Höhe der Geldbuße bis zu 50.000 € ansteigen. Außerdem kann ein Verfahren zur Untersagung der weiteren Handwerksausübung eingeleitet werden.
Konkrete Verdachtsmomente nimmt die Handwerkskammer Südwestfalen entgegen und informiert die zuständigen (Kreis-)Ordnungsbehörden. Auch Ihre Anfragen zu einer eventuellen unberechtigten Werbung eines Mitbewerbers können Sie an uns richten.
Noch Fragen? Sprechen Sie uns an!
Ihre Ansprechpartnerinnen
Kreise Siegen-Wittgenstein und Märkischer Kreis
Hochsauserlandkreis und Kreis Olpe