Organe und Ehrenamt
Die Vollversammlung
Oberstes Gremium im Kammerbezirk Südwestfalen ist die Vollversammlung. Als Organ der Selbstverwaltung des Handwerks vertritt sie die Mitgliedsbetriebe, deren Beschäftigte und Auszubildende.
Die Vollversammlung setzt sich aus 30 Mitgliedern zusammen, davon sind 20 Arbeitgeber und 10 Arbeitnehmer. Sie kommt zwei Mal im Jahr zusammen und wird alle fünf Jahre neu gewählt. Aus ihrer Mitte wählen die Vollversammlungsmitglieder das Präsidium und den Vorstand.
Vollversammlung der Handwerkskammer Südwestfalen
Der Vorstand
Der Vorstand der Handwerkskammer Südwestfalen besteht aus sechs Mitgliedern: vier von der Arbeitgeberseite und zwei von der Arbeitnehmerseite. Den Präsident oder die Präsidentin stellt stets die Arbeitgeberseite. Die Stellvertretung übernehmen je ein/eine Arbeitgeber- und ein Arbeitnehmervertreter/-in.
Während die Vollversammlung die Richtlinien für das Handeln der Handwerkskammer Südwestfalen vorgibt, kommt der Vorstand aus aktuellen Anlässen mit der Geschäftsführung zusammen, um das Vorgehen zu besprechen. So ist ein ständiger Austausch zwischen den am Markt agierenden Handwerkern und ihren hauptamtlichen Interessenvertretern gegeben.