Coronavirus_Hammer_klein
Getty Images

Neue Regelungen für "immunisierte" Personen

Seit dem 3. Mai 2021 können "Immunisierte" (Genesene und Geimpfte) wie negativ getestete Personen behandelt werden. In diesem Fall sind für Kunden insbesondere von Friseuren und Fußpflegern, aber auch im Handel, keine negativen Corona-Tests mehr nötig.

Die Immunisierung kann auf mehrere Arten nachgewiesen werden:

1. Durch den Nachweis einer vor mindestens 14 Tagen abgeschlossenen, vollständigen Impfung (2x Geimpfte).

2. Durch den Nachweis eines positiven Testergebnisses, das auf einer Labordiagnostik (PCR, PoC-PCR oder weitere Methoden der Nukleinsäureamplifikationstechnik) beruht und mindestens 28 Tage sowie maximal sechs Monate zurückliegt (Genese, zeitlich begrenzt).

oder

3. Durch den Nachweis eines positiven Testergebnisses nach Nummer 2 (PCR etc.) in Verbindung mit dem Nachweis der mindestens 14 Tage zurückliegenden Verabreichung mindestens einer Impfstoffdosis. (Genesene, mit 1x Impfung dauerhaft).



Weitere Informationen gibt es in der Corona-Schutzverordnung des Landes Nordrhein-Westfalen (NRW):  Corona-Schutzverordnung NRW



Noch Fragen? Rufen Sie unsere Hotline (Mo. - Fr.) an:  02931/877-420