Friseur Maske
@RaulVR

Neue Corona-Regelungen für den Kreis Olpe

Der Kreis Olpe folgt dem Märkischen Kreis, dem Kreis Siegen-Wittgenstein und dem Hochsauerlandkreis. An fünf Werktagen in Folge wurde auch hier der Corona-Inzidenzwert von 100 unterschritten. Damit sind auch im Kreis Olpe die Regelungen für die körpernahen Dienstleistungen erheblich gelockert. 

Im Einzelnen heißt dies, dass Friseure, Kosmetiker und Fußpfleger wieder ohne vorherigen Test arbeiten dürfen, sofern während der Dienstleistung eine medizinische Maske (Kunde+Behandler) getragen werden kann. Medizinische Masken sind OP-Masken oder FFP2-Masken. Eine Pflicht zur FFP2-Maske besteht nur bei einer Inzidenz über 100 und, wenn der Kunde die Maske abnimmt.

Wenn keine Maske getragen werden kann (z.B. Kosmetische Gesichtsbehandlung, Bartrasur) muss nach wie vor ein negativer Test des Kunden und des Personals vorliegen. Selbsttests vor Ort sind nach wie vor NICHT zulässig. Dafür darf der Test mittlerweile maximal 48 Stunden alt sein. 

Genesene und Doppelt-Geimpfte sind von der Testpflicht befreit. Die Maskenpflicht besteht aber auch für diese Gruppen.



Update: Die offizielle Verfügung des Gesundheitsministeriums wurde veröffentlicht:  Verfügung vom 21. Mai 2021