Meisterprämie
Angehende Handwerksmeisterinnen und -meister können sich freuen: Seit dem 1. Juli 2023 gibt es mit der Meisterprämie NRW vom Land eine Finanzspritze in Höhe von 2.500 Euro für den Meistertitel.
Wer kann die Meisterprämie beantragen?
Alle Handwerksmeisterinnen und – meister,
• die ihre Meisterprüfung in einem Gewerbe nach Anlage A oder B1 der Handwerksordnung erfolgreich abgelegt haben,
• deren Meisterprüfungszeugnis ab dem 1. Juli 2023 ausgestellt wurde und
• ihren Hauptwohnsitz zum Zeitpunkt der Ausstellung des Meisterprüfungszeugnisses in NRW hatten.
Die Meisterprämie kann ausschließlich online beantragt werden:
Wichtig ist, den Antrag rechtzeitig zu stellen. Zum Zeitpunkt der Beantragung darf das Prüfungszeugnis nicht älter als drei Monate sein – ausgehend vom Ausstellungsdatum.