Lehrlingsrolle
Alles in einer Datenbank - das ist unsere Lehrlingsrolle.
Daten, Fakten, Nachweise...
Die Handwerkskammer Südwestfalen führt zur Regelung, Überwachung und Förderung sowie zum Nachweis der Berufsausbildung in anerkannten Ausbildungsberufen ein Verzeichnis aller Ausbildungsverträge - die Lehrlingsrolle. Hier finden sich alle Details:
Ausbildungsberechtigung eines Betriebes
Ein Betrieb ist ausbildungsberechtigt, wenn er betrieblich geeignet ist und einen persönlich und fachlich geeigneten Ausbilder beschäftigt.
- Die persönliche Eignung des Ausbilders richtet sich nach § 22a Handwerksordnung (HwO) bzw. § 29 Berufsbildungsgesetz (BBiG), die fachliche Eignung nach § 22b HwO bzw. § 30 BBiG.
- Die persönliche Eignung umfasst in der Person des Ausbilders liegende Gründe. Insbesondere wiederholte rechtliche Verstöße bei der Ausbildung lassen die persönliche Eignung entfallen.
- Die fachliche Eignung umfasst neben den berufsspezifischen Kenntnissen auch die arbeitspädagogische Eignung, die z.B. durch eine Ausbildereignungsprüfung oder Teil IV der Meisterprüfung nachgewiesen werden kann.
Vertragsinhalt
Im Berufsausbildungsvertrag (BAV) müssen unter anderem folgende Punkte geregelt sein:
- Ausbildungsberuf (ggf. Fachrichtung, Schwerpunkt, etc...)
- Ausbildungsdauer (Beginn und Ende der gesamten Ausbildungszeit)
- Wöchentliche/tägliche Ausbildungszeit
- Vergütung
- Urlaub
Eine Ausfüllhilfe zum Ausbildungsvertrag gibt es hier: Ausfüllhilfe BAV
Anrechnung von vorangegangenen Ausbildungszeiten
Wenn die Ausbildung unterbrochen wurde, kann die bereits absolvierte Ausbildungszeit angerechnet werden, sofern die Unterbrechung keinen zu großen zeitlichen Rahmen umfasst. Es handelt sich stets um eine Einzelfallentscheidung.
Dabei ist auch zu berücksichtigen, ob sich in der Zwischenzeit Inhalte der Ausbildungsordnung oder Prüfungsabläufe geändert haben.
Verkürzung der regulären Ausbildungszeit
Über einen Antrag auf Verkürzung der Ausbildungszeit entscheidet die Handwerkskammer Südwestfalen. Bei Fragen helfen unsere Sachbearbeiterinnen der Lehrlingsrolle weiter.
Probezeit
Damit sich Ausbildungsbetrieb und Lehrling kennenlernen und die Vorzüge des neuen Vertragspartners besser einschätzen können, beginnt jedes Ausbildungsverhältnis mit einer Probezeit.
Sie muss mindestens 1 Monat und darf höchstens 4 Monate betragen. Sofern sich Lehrling und Ausbildungsbetrieb schon in einem Praktikum kennengelernt haben, sollte die Probezeit nur einen Monat betragen. Ganz entfallen kann sie jedoch nicht.
Vergütung
Zwischen Ausbildungsbetrieb und Lehrling wird vertraglich eine Ausbildungsvergütung vereinbart. Sie richtet sich nach dem jeweils geltenden Tarif oder der Empfehlung des Verbandes/der Innung. Bei Fragen zum Tarif helfen die jeweils zuständigen Kreishandwerkerschaften gern weiter.
Urlaub
Der Urlaubsanspruch richtet sich nach dem jeweils geltenden Tarif. Sofern tariflich keine abweichenden Urlaubstage geregelt sind, regelt das Bundesurlaubsgesetz und bei Jugendlichen das Jugendarbeitsschutzgesetz die Anzahl der zu gewährenden Urlaubstage.
Jahresurlaubsanspruch
Bei Tarifgebundenheit ergibt sich der Urlaubsanspruch aus dem Tarifvertrag.
Ansonsten gilt für
- Erwachsene: 24 Werktage (= 20 Arbeitstage).
- Jugendliche (= unter 18):
Noch nicht 16 Jahre: 30 Werktage
Noch nicht 17 Jahre: 27 Werktage
Noch nicht 18 Jahre: 25 Werktage
Maßgeblich ist das Alter zu Beginn des Kalenderjahres
Teilurlaubsanspruch
Besteht das Ausbildungsverhältnis im Kalenderjahr weniger als 12 Monate, hat der Lehrling Anspruch auf Teilurlaub (= für jeden vollen Ausbildungsmonat 1/12 des Jahresurlaubs). Bruchteile von mindestens einem halben Tag sind aufzurunden.
Ausnahme
Bei Ausbildungsbeginn vor dem 1. Juli oder Ausbildungsende nach dem 30. Juni hat der Lehrling stets mindestens den vollen Urlaubsanspruch. Dieser Mindestanspruch darf nicht unterschritten werden. Die Berechnung des Teilurlaubs ist in den Fällen entsprechend zu korrigieren, in denen der tarifliche Anspruch geringer als der gesetzliche Mindestanspruch ist.
Werktage: Urlaub bei 6-Tage Woche
Arbeitstage: Urlaub bei 5-Tage-Woche
Hier gibt es einen Leitfaden für die Erstellung und Einreichung eines Berufsausbildungsvertrags (Eine Schritt-für-Schritt-Anleitung).
Downloads
Berufsausbildungsvertrag (BAV)
BAV-Ausfüllhilfe
BAV - Anlage F
Erklärung zur betrieblichen Eignung
Bestellung zum Ausbilder
Antrag auf Zuerkennung
Merkblatt Zuerkennung
Antrag auf Verlängerung/Verkürzung der Ausbildungszeit
Aufhebungsvertrag
Umschulungsvertrag
Leitfaden "Ausbildung ausländischer Lehrlinge"
Landeszuschuss Blockbeschulung
Das neue Bildungsrecht 2020
Weitere wichtige Links
Fachklassenverzeichnis Berufsschule
Informationen zu Aus- und Fortbildungsberufen
Landeszuschuss Blockbeschulung Bezirksregierung Arnsberg