
Insolvenzantragspflicht für Betriebe wird ausgesetzt
Das Bundeskabinett hat einen Gesetzentwurf zur Aussetzung der Insolvenzantragspflicht für Betriebe beschlossen, deren gegenwärtige Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung auf das Hochwasser im Juli 2021 zurückzuführen ist. Die Aussetzung soll vorerst bis zum 31. Oktober 2021 befristet werden.
Vorhaben soll betroffene Betriebe unterstützen
Durch die Starkregen- und Hochwasserereignisse entstanden bei einer Vielzahl von Betrieben Schäden und dadurch bedingte Betriebsunterbrechungen. Bei hiervon betroffenen Unternehmen kann sich daher die Frage nach einer Überschuldung oder Zahlungsunfähigkeit und damit nach dem Bestehen einer Pflicht zur Stellung eines Insolvenzantrags stellen.
Die beschlossene Aussetzung der Insolvenzantragspflicht ist eine unterstützende Maßnahme für Betriebe, die durch die Starkregenfälle und Hochwasser gegenwärtig als zahlungsunfähig oder überschuldet im Sinne des Insolvenzrechts gelten und dementsprechend verpflichtet sind, einen Insolvenzantrag zu stellen. Die Aussetzung der Antragspflicht setzt zudem voraus, dass die Antragspflichtigen ernsthafte Finanzierungs- oder Sanierungsverhandlungen führen und dadurch Aussichten auf Sanierung bestehen.
Die Aussetzung ist vorerst bis zum 31. Oktober 2021 befristet. Das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz soll jedoch ermächtigt werden, durch Rechtsverordnung die Aussetzung höchstens bis zum 31. März 2022 zu verlängern.