
VollversammlungHandwerkskammer stellt Geschäftsführung neu auf
Fabian Bräutigam wurde von den Delegierten der Vollversammlung zum neuen stellvertretenden Hauptgeschäftsführer der Handwerkskammer (HwK) Südwestfalen gewählt. Mit Sabine Blume rückt erstmalig eine Frau in die Geschäftsführung auf. Kammerpräsident Jochen Renfordt beglückwünschte beide zu ihren neuen Aufgaben, die sie ab dem 1. Juli 2023 wahrnehmen werden.
Ein bedeutender Tagesordnungspunkt der Vollversammlung der HwK Südwestfalen war die Wahl eines neuen stellvertretenden Hauptgeschäftsführers und einer neuen Geschäftsführerin der Kammer. Fabian Bräutigam, der bereits seit rund acht Jahren als Geschäftsführer der Handwerkskammer den Geschäftsbereich II verantwortet, wurde von den Delegierten einstimmig zum neuen stellvertretenden Hauptgeschäftsführer gewählt. Ebenfalls einstimmig wurde Sabine Blume als neue Geschäftsführerin gewählt. Besonders hervorzuheben ist an dieser Stelle, dass mit ihr die erste Frau in der Geschäftsführung der südwestfälischen Kammer aufrückt.
Assessor Fabian Bräutigam ist seit dem 1. Juli 2013 bei der HwK Südwestfalen beschäftigt. Der 38-Jährige Justiziar der Kammer wurde am 19. November 2015 zum Geschäftsführer gewählt und leitete bisher den Geschäftsbereich II des Hauses – Handwerksrolle und Beitrag, Betriebsberatung, Recht, Berufsbildung und IT.
Sabine Blume ist seit dem 1. April 2021 bei der Handwerkskammer beschäftigt. Die 53-Jährige leitet bisher die Abteilung Haushalt und Finanzen und seit Anfang des Jahres das Berufsbildungszentrum der Kammer. Ab dem 1. Juli wird Sabine Blume Geschäftsführerin der HwK Südwestfalen und leitet den Geschäftsbereich Finanzen und Bildungszentrum.
Zur Vollversammlung der Handwerkskammer
Die Vollversammlung (30 Mitglieder) ist das höchste Entscheidungsgremium der HwK Südwestfalen. Als Organ der Selbstverwaltung des Handwerks vertritt sie die Mitgliedsbetriebe, deren Beschäftigte und Auszubildende. Sie ist drittelparitätisch besetzt – das heißt zwei Drittel Arbeitgeber (20) und ein Drittel Arbeitnehmer (10) – und tagt zwei Mal im Jahr. Alle Mitglieder der Vollversammlung haben die gleichen Rechte und Pflichten und sollen an der Meinungsbildung der Handwerkskammer mitwirken. Hierzu diskutieren sie über wichtige Angelegenheiten und Entscheidungen im Zusammenhang mit dem Handwerk und stimmen per Mehrheitsvotum ab. Die Vollversammlung fasst Beschlüsse zur Wahl des Vorstands, zur Festsetzung der Beiträge und zur Beteiligung der Kammer. Aus ihrer Mitte wählen die Vollversammlungsmitglieder das Präsidium und den Vorstand. Außerdem wählen sie die Mitglieder der Geschäftsführung der Handwerkskammer. Die Vollversammlung spielt damit eine zentrale Rolle bei der Förderung des Handwerks und der Stärkung der handwerklichen Traditionen in der Region.