Geld
Matthias Kimpel

Große finanzielle Unterstützung angekündigt

Um kleinen und mittleren Unternehmen aus allen Wirtschaftsbereichen sowie Solo-Selbstständigen und Freiberuflern in der Corona-Krise zu helfen, hat die Bundesregierung am 23. März 2020 umfangreiche Hilfen beschlossen. Noch in dieser Woche sollen Bundestag und Bundesrat über die Hilfen entscheiden.

Für Kleinunternehmen, Soloselbständige und Freiberufler werden direkte Zuschüsse in Höhe von 9000 Euro (bis fünf Mitarbeiter) bereitgestellt, Unternehmen mit bis zu zehn Mitarbeitern können 15.000 Euro bekommen. Betriebe mit mehr als zehn Beschäftigten stehen 30.000 Euro zu.

Am Mittwoch soll der Nachtragshaushalt im Bundestag beschlossen werden, Freitag folgt der Bundesrat. Die ersten Hilfen könnten dann in der kommenden Woche wohl recht zügig fließen. Nordrhein-Westfalen wird diese Corona-Soforthilfen schnellstmöglich an die Unternehmen weiterreichen.

Land NRW beschließt weitere Zuschüsse

Darüber hinaus stockt die Landesregierung die Zuschüsse auf und gewährt Unternehmen mit zehn bis 50 Beschäftigten Mittel in Höhe von 25.000 Euro. Eine entprechende Vorlage ist am Dienstag einstimmig vom NRW-Parlament beschlossen worden.

Das Land stellt darüber hinaus den Unternehmen umfangreiche Angebote zur Liquiditätssicherung zur Verfügung. Dazu zählen: 

Bürgschaften: In Nordrhein-Westfalen stehen die Bürgschaftsbank NRW (bis 2,5 Mio. Euro pro Unternehmen) und das Landesbürgschaftsprogramm (ab 2,5 Mio. Euro) bereit, um Kredite zu besichern. Die Bürgschaftsbank ermöglicht eine 72-Stunden-Expressbürgschaft. 

Steuerstundungen: Die Finanzverwaltung kommt von der Krise betroffenen Unternehmen auf Antrag mit zinslosen Steuerstundungen (Einkommen-, Körperschaft- und Umsatzsteuer) und der Herabsetzung von Vorauszahlungen (Einkommen-, Körperschaft- und Gewerbesteuer) entgegen und nutzt ihren Ermessensspielraum zu Gunsten der Steuerpflichtigen weitest Möglich aus. Für Anträge steht ab sofort ein stark vereinfachtes Antragsformular zur Verfügung. 

Entschädigungen für Quarantäne: Sollte wegen des Corona-Virus ein Tätigkeitsverbot, z.B. Quarantäne, ausgesprochen werden, können Betriebe eine Entschädigung für die Fortzahlung von Löhnen und Gehältern bei den Landschaftsverbänden Rheinland und Westfalen-Lippe beantragen. 

Beteiligungskapital für Kleinunternehmen: Der „Mikromezzaninfonds Deutschland“ kann ohne Einschaltung der Hausbank und ohne Sicherheiten stille Beteiligungen eingehen (max. 75.000 Euro). Richtet sich an kleine Unternehmen, Gründungen und spezielle Zielgruppen (u.a. Unternehmen, die ausbilden sowie Gründungen aus der Arbeitslosigkeit).
 
Eine Übersicht der Finanzierungs-Instrumente für alle Unternehmen und die entsprechenden Ansprechpartner finden Sie auf unserem laufend aktualisierten Informationsportal:  www.wirtschaft.nrw/corona



NRW hält zusammen
WHKT



Quelle: land.nrw