
Friseure & Fußpflege: Selbsttest vor Ort reicht nicht
Nach Rücksprache der Handwerkskammer Südwestfalen mit dem NRW-Gesundheitsministerium sind Selbsttests vor Ort bei Friseur- oder Fußpflegedienstleistungen im Kammerbezirk ab sofort nicht mehr ausreichend!
Dies beruht auf einer Anpassung der Corona-Schutzverordnung. Eine Ausnahme gilt lediglich im Bereich der medizinischen Fußpflege. Diese Ausnahme gilt insbesondere auch, wenn bei der mobilen Fußpflege hilfebedürftige Menschen das Haus nicht ohne Hilfe verlassen können.
TIPP: Wenn Sie sichergehen wollen, wie diese bei Ihnen vor Ort gesehen wird, nehmen Sie mit dem örtlichen Ordnungsamt Kontakt auf.