Fortbildungsprüfung
Zahlreiche Fortbildungen schließen mit einer anerkannten Prüfung vor der Handwerkskammer Südwestfalen ab.
Besiegelt - beglaubigt - staatlich anerkannt
Jeder Erfolg dieser Prüfungen wird durch ein Zeugnis der Handwerkskammer besiegelt und beglaubigt. Die Abschlüsse "Betriebswirt (HWO)" und "Geprüfter Kraftfahrzeug-Servicetechniker" sind staatlich anerkannt.
Die Handwerkskammer Südwestfalen nimmt die Prüfungen durch Ihre ehrenamtlichen Fortbildungsprüfungsausschüsse ab und wird durch diese stark unterstützt.
In der Regel ist eine abgeschlossene Berufsausbildung für die Zulassung zur einer Fortbildungsprüfung erforderlich.
Aber keine Regel ohne Ausnahme: Einzelheiten über die unterschiedlichen Zulassungsvoraussetzungen erfragen Sie bei uns und unseren zuständigen Ansprechpartnern!
Noch Fragen? Sprechen Sie uns an!
Ihre Ansprechpartner
Zuständig für:
- Ausbildereignungsprüfung (AEP)
- Geprüfter Verkaufsleiter/Geprüfte Verkaufsleiterin im Lebensmittelhandwerk
Zuständig für:
- Geprüfter Berufsspezialist für Kraftfahrzeug-Servicetechnik
- Geprüfter kaufmännischer Fachwirt/Geprüfte kaufmännische Fachwirtin nach der Handwerkswerksordnung
- Gepr. Vorarbeiter im Maler- und Lackierer-Handwerk
- Mahnwesen
Kombi Iserlohn
Ausbilder-Eignungsprüfung / Geprüfte/r Fachfrau/Fachmann für kaufmännische Betriebsführung (HWO)
Kombi Siegen
Ausbilder-Eignungsprüfung / Geprüfte/r Fachfrau/Fachmann für kaufmännische Betriebsführung (HWO)
Zuständig für:
- Geprüfte/r Fachfrau/Fachmann für kaufmännische Betriebsführung (HWO)
Zuständig für:
- Betriebswirt (HWO)
- Gebäudeenergieberater (HWK)
- Ausbildereignungsprüfung (AEP)
- Geprüfte/r Fachfrau/Fachmann für kaufmännische Betriebsführung (HWO)