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Förderprogramme

Als Existenzgründer oder Betriebsübernehmer können Sie finanzielle Hilfe in Form von Zuschüssen und Darlehen von Bund und Land bekommen.

Zuschüsse

Meistergründungsprämie des Landes NRW

Das Land NRW fördert Gründungen von Handwerksmeisterinnen und Handwerksmeistern durch das Förderprogramm "Meistergründungsprämie" mit bis zu 11.500 Euro.

Gefördert werden neben Neugründungen und Betriebsübernahmen auch die Beteiligung an einem Unternehmen mit mindestens 50 Prozent des gezeichneten Kapitals.

Es handelt sich um einen nicht zurückzuzahlenden Zuschuss für die Existenzgründung.



Informationen zur Förderung und Antragstellung


Antragsberechtigt sind:

  • Handwerksmeister/innen gemäß § 7 Abs. 1 der Handwerksordnung.

  • Personen gemäß § 7 Abs. 2 der Handwerksordnung ((z. B. Ingenieure, Absolventen
    von technischen Hochschulen und von staatlichen oder staatlich anerkannten
    Fachschulen für Technik).

  • Personen mit im Ausland erworbenen Berufsqualifikationen, die durch Gleichwertigkeitsfeststellung anerkannt sind (§ 50 c Abs. 1 der Handwerksordnung).

  • Antragsberechtigt sind darüber hinaus auch Handwerksgesellen/innen in Meisterabschlussjahrgängen, damit diese nach Bewilligung/Genehmigung frühzeitig gründungsvorbereitende Maßnahmen ausführen können, die sich ansonsten negativ auf eine Förderung mit der Meistergründungsprämie auswirken könnten (förderschädlich). Die Aufnahme der wirtschaftlichen Tätigkeit muss jedoch auch in diesem Fall als Meister/in innerhalb des sechsmonatigen Durchführungszeitraums erfolgen, damit die Förderung erhalten werden kann.


  • Neugründungen
  • Betriebsübernahmen
  • Tätige Beteiligungen (mindestens 50 % des gezeichneten Kapitals)

Ein Gründungskonzept muss vorgelegt werden.
Bei Neugründungen und tätigen Beteiligungen muss innerhalb von 24 Monaten ein Arbeitsplatz (Vollzeit), zwei Teilzeitstellen (je 50 % der Vollzeit) oder ein Ausbildungsplatz geschaffen und für mindestens 12 Monate besetzt werden.
Bei Betriebsübernahmen müssen vorhandene Arbeitsplätze für mindestens 12 Monate erhalten
bleiben.
Die zur Erfüllung des Zuwendungszwecks erforderlichen Ausgaben für Investitionen und Betriebsmittel, ohne Investitionen in bauliche Infrastruktur und ohne Personalausgaben und Unternehmerlohn, müssen mindestens 12.000 € betragen und dürfen 100.000 € bei Betriebsneugründungen oder 250.000 € bei Übernahmen von Betrieben oder einer tätigen Beteiligung nicht überschreiten. Barausgaben sind nicht zuwendungsfähig.
Ein Nachweis über die Gesamtfinanzierung des Vorhabens muss vorgelegt werden.

Die Förderung beträgt bis zu 11.500 €.
70 % der förderfähigen Ausgaben bis maximal 16.429 € werden gefördert.

Zusätzliche Förderungen:

  • Bei Betriebsübernahmen: Erhöhung um 2.000 €.
  • Bei Existenzgründungen durch Frauen in frauenatypischen Handwerksberufen: Erhöhung um 2.500 € (kumulativ mit Betriebsübernahme möglich).

Die Frist zur Nachweiserbringung beträgt 6 Monate, mit Verlängerungsmöglichkeiten bei Elternzeit oder Geburt eines Kindes. Der Mittelabrufzeitraum kann einmalig um bis zu 3 Monate verlängert werden oder um bis zu 12 Monate, wenn Elterngeld bezogen wird.

Die Anträge auf Meistergründungsprämie sind bei der zuständigen Handwerkskammer nach einer durchgeführten Existenzgründungsberatung einzureichen. Die Handwerkskammer bestätigt mit qualifiziertem Fördervotum die wirtschaftliche Tragfähigkeit und Nachhaltigkeit des Gründungsvorhabens und leitet den Förderantrag an die Bewilligungsbehörde (LGH) weiter. Das Verwaltungsverfahren beginnt mit dem Eingang
der Unterlagen bei der LGH. 

Landes-Gewerbeförderungsstelle des NRW-Handwerks (LGH), Auf’m Tetelberg 7, 40221 Düsseldorf

Die LGH entscheidet als Bewilligungsbehörde über den Förderantrag im Rahmen der verfügbaren Fördermittel. Es besteht kein Rechtsanspruch. Die Richtlinie gilt bis zum 31. Dezember 2028.

Neben dem eigenhändig unterschriebenen Originalantrag sind eine fachliche Stellungnahme der zuständigen Handwerkskammer und ein Gründungskonzept einzureichen, welches die folgenden Mindestinhalte in aussagefähiger Form umfasst:

Lebenslauf, Vorhabensbeschreibung, Investitionsplanung, Finanzierungs- und Liquiditätsplanung und eine Rentabilitäts- und Ertragsvorschau für die ersten drei Jahre.

Darüber hinaus muss die Gesamtfinanzierung des Vorhabens gesichert sein und die Qualifikation als Handwerksmeister/-in (entfällt bei Anträgen von Gesellinnen und Gesellen) nachgewiesen werden.

Bei erhaltenen oder beantragten sog. De-minimis-Beihilfen ist eine entsprechende Erklärung einzureichen.

Sofern keine Staatsangehörigkeit eines Mitgliedstaates der Europäischen Union (EU), des europäischen Wirtschaftsraum (EWR) oder der Schweiz vorliegt, ist ein Aufenthaltstitel vorzulegen.

Die Förderung wird ausbezahlt, wenn innerhalb von 6 Monaten nach Bewilligung der Förderung, der Nachweis über die Aufnahme der wirtschaftlichen Tätigkeit und der Nachweis über die getätigten Ausgaben (Mittelabruf), erbracht werden.

Das Mittelabrufformular und die Belegliste stehen zum Download auf der Seite der LGH bereit. Die Ausgaben sind anhand einer Belegliste nachzuweisen. In Form einer Stichprobenkontrolle sind in Einzelfällen die Originalbelege und Kontoauszüge einzureichen.

Barausgaben werden nicht anerkannt.

Wenden Sie sich an den für ihren Kreis zuständigen Ansprechpartner bei der Handwerkskammer Südwestfalen.
 

Weitere Informationen zur Meistergründungsprämie NRW erhalten Sie auf der Website der  Landes-Gewerbeförderungsstelle des NRW-Handwerks (LGH).



Gründungszuschuss zur Förderung einer selbständigen Tätigkeit

  • Gründung aus der Arbeitslosigkeit
  • Ermessensleistung der Agentur für Arbeit
  • für sechs Monate Zuschuss in Höhe des individuellen Arbeitslosengeldes
  • zusätzlich Pauschale von 300 €

Die weiteren Fördervoraussetzungen besprechen Sie bitte mit der zuständigen Arbeitsagentur.

 

Einstiegsgeld

  • Gründer mit Bezug von Arbeitslosengeld II
  • Ermessensleistung der Agentur für Arbeit bzw. des Jobcenters
  • kann ergänzend zu Bezug von Arbeitslosengeld II gezahlt werden.

Die weiteren Fördervoraussetzungen besprechen Sie bitte mit Ihrem Betreuer der Arbeitsagentur bzw. des Jobcenters.

 

Darlehen und Bürgschaften

Der Bund und das Land NRW stellen für Neugründungen und Betriebsübernahmen öffentliche Kreditprogramme zur Verfügung. Ziel ist die Schaffung und Sicherung von Arbeitsplätzen.

Vorteile der öffentlichen Kredite sind:

  • günstige Zinsen
  • tilgungsfreie Jahre
  • Ausgleich fehlender Sicherheiten

Grundsätzlich sind diese Förderkredite vor Beginn des Vorhabens über Ihre Hausbank zu beantragen.

Mitfinanziert werden:

  • Grundstücke, Gebäude und Baunebenkosten
  • Maschinen, Geräte, Betriebs- und Geschäftsausstattung
  • erstes Material- und Warenlager
  • Betriebsmittelbedarf
  • Unternehmenskaufpreis

Voraussetzungen für die Förderung

  • fachliche und kaufmännische Qualifikation des Existenzgründers
  • voraussichtliche Tragfähigkeit des Gründungsvorhabens.

Diese Voraussetzungen müssen Sie der Hausbank im Rahmen eines aussagekräftigen Gründungskonzepts darstellen. Aktuelle Informationen zu Förderprogrammen und Zinskonditionen finden Sie auch auf den Internetseiten der öffentlichen Banken:

 NRW.BANK (Förderbank des Landes NRW)

 KfW Mittelstandsbank (Förderbank des Bundes)

 Bürgschaftsbank des Landes NRW



Noch Fragen? Sprechen Sie uns an!








 

Ihre Ansprechpartner



Zuständig für den Hochsauerlandkreis



Zuständig für den Märkischen Kreis

Kay Schlüter

Abteilungsleiter Betriebsberatung

Tel. 02931/877 139

kay.schlueter--at--hwk-swf.de



Zuständig für die Kreise Siegen-Wittgenstein und Olpe