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eBA und SMC-BElektronischer Berufeausweis für Gesundheitshandwerke

Leider sind wir technisch noch nicht in der Lage, die eBA und SMC-B auszustellen. Vermutlich wird das erst in der zweiten Jahreshälfte 2025 der Fall sein. Wir werden Sie darüber informieren, wenn es soweit ist.

Die gesetzlichen Fristen laufen für Sie aktuell noch nicht. Wir weisen Sie auf folgende Fristen hin:

  • bis 01.01.2026: verpflichtende Anbindung der Betriebe an die Telematikinfrastruktur
  • ab 01.07.2027: verpflichtende Verwendung der eVerordnung durch die Betriebe der Gesundheitshandwerke