Einstiegsqualifizierung
Erst testen, dann entscheiden - Betriebe profitieren von der Einstiegsqualifizierung.
Was ist eine Einstiegsqualifizierung?
Die Einstiegsqualifizierung (EQ) ist ein Langzeitpraktikum für Schulabgänger, die bis zum 30. September eines jeden Jahres noch keinen Ausbildungsvertrag oder eingeschränkte Vermittlungschancen haben.
Insbesondere für geeignete Personen aus dem Kreis der Geflüchteten kann eine EQ den Start in das Berufsleben erleichtern und den Erfolg einer Ausbildung festigen.
Junge Erwachsene, die sich bereits für einen Beruf entschieden haben, können sich somit auf eine Ausbildung vorbereiten. Im Betrieb lernen Sie die Anforderungen einer Ausbildung kennen – sie besuchen die Berufsschule, testen Ihre Fähigkeiten und erfahren die Zusammenarbeit im Team.
Das sind die Fakten einer EQ
- Langzeitpraktikum mit finanzieller Förderung der Agentur für Arbeit/ Jobcenter
- Zielgruppe: U25 (unter 25 Jahre alt), bei Geflüchteten auch Ü25
- Ziel ist die Übernahme in eine Ausbildung
- Dauer: Mindestens 6 Monate, längstens 12 Monate
- Start: Schulabgänger aus den Vorjahren und Geflüchtete können eine EQ ab 1. August beginnen; ansonsten ab dem 1. Oktober bis zum 28. Februar. Die Agentur für Arbeit/das Jobcenter prüft und entscheidet
- Ende: Die EQ endet vor dem Beginn des Ausbildungsjahres, also am 31. Juli, spätestens aber am 31. August
- Berufsschulbesuch ist vorgesehen in der Fachklasse für das 1. Ausbildungsjahr. Wenn Berufsschulpflicht besteht, muss der Betrieb dafür Sorge tragen, dass diese eingehalten wird.
- Kosten und Förderung: Die Betriebe tragen die Sach- und Personalkosten einer EQ. Während der EQ besteht Versicherungspflicht (Kranken-, Pflege-, Renten-, Arbeitslosen- sowie gesetzliche Unfallversicherung). Die örtlichen Agenturen für Arbeit/ Jobcenter zahlen auf Antrag einen monatlichen Zuschuss von 262,00 € zuzüglich etwa 131,00 € als pauschalen Gesamtsozialversicherungsbeitrag
- Betriebe: Antragstellung beim Arbeitgeberservice der örtlichen Agentur für Arbeit/ Jobcenter
- Bewerber: Berufsberatung der örtlichen Agentur für Arbeit/ Jobcenter
- Überbetriebliche Lehrgänge (ÜBL) sind nicht vorgesehen und werden nicht gefördert
Downloads:
Vertrag über eine Einstiegsqualifizierung (HwK Südwestfalen)
Anlagen zum Vertrag Einstiegsqualifizierung
Noch Fragen? Sprechen Sie uns an!
Deine Ansprechpartner:
Geflüchtete:
Vertragsabwicklung:
Zuständig für den Hochsauerlandkreis und Wittgenstein:
Zuständig für Siegen, Olpe und den Märkischen Kreis (Süd):
Zuständig für den Märkischen Kreis (Nord):