Einstiegsqualifizierung
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Die Einstiegsqualifizierung

Erst testen, dann entscheiden - Betriebe und Jugendliche profitieren gleichermaßen von der Einstiegsqualifizierung.

Warum Einstiegsqualifizierung?

Die Einstiegsqualifizierung (EQ) ist eine perfekte Gelegenheit für Betrieb und Jugendliche, sich kennenzulernen. In einem Langzeitpraktikum kannst Du ausprobieren, ob Dir der Job überhaupt gefällt.

Auf der anderen Seite hat auch der Arbeitgeber die Möglichkeit festzustellen, ob Du überhaupt in seinen Betrieb passt. Eine Einstiegsqualifizierung dauert zwischen vier und zwölf Monaten.



Was hat der Betrieb davon?

Arbeitgeber lernen junge Erwachsene über einen längeren Zeitraum kennen. Während dieser Zeit kann in Ruhe darüber entschieden werden, ob die EQ  in eine Ausbildung oder Beschäftigung übergehen soll.

Darüber hinaus bekommen Betriebe, die lange Zeit nicht oder noch gar nicht ausgebildet haben, die Möglichkeit, sich praxisnah heranzutasten. Die EQ hat sich für beide Seiten bewährt und erfährt eine hohe Zustimmung bei den Betrieben. In den letzten Jahren wurden bis zu 70 Prozent der Jugendlichen aus einer EQ in eine Ausbildung übernommen.



Die Einstiegsqualifizierung auf einem Blick

  • Langzeitpraktikum mit finanzieller Förderung der Agentur für Arbeit/ Jobcenter
  • Zielgruppe: Junge Menschen und Geflüchtete mit eingeschränkten Vermittlungsperspektiven
  • Ziel ist die Übernahme in eine Ausbildung
  • Dauer: Mindestens 4 Monate, längstens 12 Monate
  • Start: Schulabgänger aus den Vorjahren und Geflüchtete können eine EQ ab 1. August beginnen; ansonsten ab dem 1. Oktober (bis zum 30. April).
    Die Agentur für Arbeit/das Jobcenter prüft und entscheidet
  • Gelöste Ausbildung: Bei einer vorzeitigen Lösung des Ausbildungsvertrages kann die EQ im selbigen Betrieb absolviert werden, um ggf. sprachliche Hürden oder unterschätzte Anforderungen zu beseitigen.
  • Ende: Die EQ endet vor dem Beginn des Ausbildungsjahres, also am 31. Juli, spätestens aber am 31. August
  • Berufsschulbesuch ist vorgesehen in der Fachklasse für das 1. Ausbildungsjahr. Wenn Berufsschulpflicht besteht, muss der Betrieb dafür Sorge tragen, dass diese eingehalten wird.
  • Kosten und Förderung: Die Betriebe tragen die Sach- und Personalkosten einer EQ. Während der EQ besteht Versicherungspflicht (Kranken-, Pflege-, Renten-, Arbeitslosen- sowie gesetzliche Unfallversicherung). Die örtlichen Agenturen für Arbeit/ Jobcenter zahlen auf Antrag einen monatlichen Zuschuss von 276,00€ zuzüglich etwa 142,00€ als pauschalen Gesamtsozialversicherungsbeitrag
  • Fahrtkosten: können durch die Agentur für Arbeit zurückerstattet werden.
  • Betriebe:  Antragstellung beim Arbeitgeberservice der örtlichen Agentur für Arbeit/ Jobcenter vor Beginn der geplanten Maßnahme
  • Bewerber:  Berufsberatung der örtlichen Agentur für Arbeit/Jobcenter
  • Überbetriebliche Lehrgänge (ÜBL): sind nicht vorgesehen und werden nicht gefördert
  • Qualifizierungsbausteine: Für einige Berufsgruppen sind diese auszufüllen und dem Vertrag beizulegen.


Informationen zur Einstiegsqualifizierung auf einen Blick:

Flyer/Checkliste:

 Einstiegsqualifizierung - Potenzial entdecken, Talente fördern

 EQ-Checkliste



Vertragsunterlagen:

 EQ-Vertrag

 EQ-Zeugnis



EQ-Bausteine
(Bitte den Beruf auswählen unter "Anlagen zum Vertrag Einstiegsqualifizierung"):

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