
"Corona-Notbremse" in südwestfälischen Kreisen
Das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales (MAGS) des Landes Nordrhein-Westfalen (NRW) hat die Corona-Notbremse auch für den Hochsauerlandkreis und den Kreis Olpe angeordnet. Zuvor war die Maßnahme bereits für den Märkischen Kreis und den Kreis Siegen-Wittgenstein umgesetzt worden.
Hochsauerlandkreis und Olpe ziehen "Test-Option"
Allerdings können die Kreise die neu geschaffene "Test-Option" ziehen. Die Kommunen können per Allgemeinverfügung im Einvernehmen mit dem MAGS erlassen, dass die Nutzung der Angebote mit einem tagesaktuellen bestätigten Schnelltest mit negativem Ergebnis auch weiterhin zulässig bleibt. Das haben der Hochsauerlandkreis und der Kreis Olpe inzwischen auch getan.
WICHTIG: Mit der "Test-Option" ist ab 1. April der Zugang zu den betreffenden Angeboten nur mit einem aktuellen bestätigten Schnelltest möglich, der nicht länger als 24 Stunden zurückliegen darf. Ein Selbsttest reicht nicht mehr aus. Es muss ein bestätigter Schnelltest von einer offiziellen Teststelle sein.
Das gilt aktuell für Ihren Kreis:
Märkischer Kreis: (Stand 1. April 2021)
- Für Friseure und Fußpfleger hat der Märkische Kreis Maßnahmen verfügt. Wenn der Kunde bzw. die Kundin während der Dienstleistung durchgängig eine Maske trägt, kann ein Selbsttest akzeptiert werden. Der Selbsttest ist von der Kundin bzw. dem Kunden unmittelbar vor Ort in Anwesenheit des Personals durchzuführen und während des Aufenthalts aufzubewahren. Auch für das Personal reicht in dem Fall dann ein Selbsttest, der alle 2 Tage durchgeführt werden muss. Wenn die Maske während der Dienstleistung nicht durchgängig getragen werden kann, muss ein negativer Schnelltest von einem Testzentrum vorgelegt werden. Dies gilt dann auch für das Personal (alle 2 Tage Schnelltest im Testzentrum).
Ausgenommen von dieser Schnelltest-Regelung sind medizinisch notwendige Leistungen von Dienstleistern im Gesundheitswesen (einschließlich Physio-, Ergotherapeuten, Podologen, medizinische Fußpflege, Logopäden, Hebammen, Hörgeräteakustikern, Optikern, orthopädischen Schuhmachern und so weiter). - Kosmetik und weitere körpernahe Diensltleistungen sind nicht gestattet.
- Alle nicht für den täglichen Bedarf privilegierten Geschäfte (Bau- und Gartenmärkte, Textilgeschäfte, Buchhandlungen etc.) dürfen wieder nur Abholservice (Click&Collect) anbieten.
Aktuelle Hinweise zur Corona-Lage im Märkischen Kreis: www.maerkischer-kreis.de
Kreis Olpe: (Stand 30. März 2021)
- Friseure und Fußpfleger dürfen im Kreis Olpe ohne Test auch weiterhin öffnen.
- Für weitere kosmetische oder körpernahe Dienstleistungen nach Paragraf 12 der NRW-Coronaschutzverordnung muss ein tagesaktueller, negativer Schnelltest vorgelegt werden oder vor Ort ein Selbsttest durchgeführt werden. Diese Regelung gilt bis zum 1. April. Danach muss zwingend ein negativer Test aus einem offiziellen Testzentrum vorgelegt werden.
- Im sonstigen Einzelhandel ohne handwerkliche Leistung (bspw. Elektrofachgeschäfte) muss vom Kunden ein tagesaktueller, negativer Schnelltest vorgelegt werden
Aktuelle Hinweise zur Corona-Lage im Kreis Olpe: www.kreis-olpe.de
Hochsauerlandkreis: (Stand 30. März 2021)
- Friseure und Fußpfleger dürfen im Hochsauerlandkreis ohne Test auch weiterhin öffnen.
- Für weitere kosmetische oder körpernahe Dienstleistungen nach Paragraf 12 der NRW-Coronaschutzverordnung muss ein tagesaktueller, negativer Schnelltest vorgelegt werden oder vor Ort ein Selbsttest durchgeführt werden. Diese Regelung gilt bis zum 1. April. Danach muss zwingend ein negativer Test aus einem offiziellen Testzentrum vorgelegt werden.
- Fachmärkte für Baustoffe (Fliesen, Parkett, Malerbedarf etc.) und Baumärkte dürfen für Gewerbekunden weiterhin ohne Voraussetzungen öffnen.
- Handwerkliches „Zubehör“ bzw. Waren, die mit handwerklichen Dienstleistungen verbunden sind (z.B. neue Reifen beim Reifenwechsel; Gardinen, die installiert werden vom Raumausstatter,...), dürfen erbracht werden.
- Für Gesundheitshandwerke ergeben sich keine Änderungen.
Die sogenannte "Test-Option" bedeutet, dass der Einzelhandel (Baumärkte, Fachhandel) unter der Voraussetzung eines negativen Schnelltest (im Testzentrum) auch für Privatkunden öffnen.
Aktuelle Hinweise zur Corona-Lage im Hochsauerlandkreis: www.hochsauerlandkreis.de
Kreis Siegen-Wittgenstein: (Stand 30. März 2021)
- Friseure und Fußpfleger dürfen im Kreis Siegen-Wittgenstein ohne Test auch weiterhin öffnen.
- Kosmetik und weitere körpernahe Diensltleistungen sind nicht gestattet.
- Alle nicht für den täglichen Bedarf privilegierten Geschäfte (Bau- und Gartenmärkte, Textilgeschäfte, Buchhandlungen etc.) dürfen wieder nur Abholservice (Click&Collect) anbieten.
Aktuelle Hinweise zur Corona-Lage im Kreis Siegen-Wittgenstein: www.siegen-wittgenstein.de