Holzindustrie
Getty Images

Bundesförderprogramm zum Schutz der Holzwirtschaft

Der Wald – wertvolles Ökosystem, Kohlenstoffspeicher, Erholungsraum und bedeutender Rohstofflieferant, auf den es aufzupassen gilt. Denn schon seit einiger Zeit ist nicht mehr alles im grünen Bereich. Sturm, Trockenheit und Borkenkäfer heißen die Übeltäter. Die Holz- und Forstwirtschaft steht bundesweit vor großen Herausforderungen, die es zu meistern gilt.

Das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) hat sich dem Problem angenommen und unterstützt Maßnahmen im Wald- und Holzbereich. Die Förderung ist Teil des Konjunktur- und Krisenbewältigungspaketes der Bundesregierung. Die Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE) führt das Programm im Auftrag des BMEL durch.

Was wird gefördert?

Das Bundesprogramm zielt auf die Stabilisierung des Holzmarktes und den Erhalt der Wettbewerbsfähigkeit des Sektors Forst und Holz ab.

In folgenden Bereichen werden Investitionen bezuschusst:

  • Werterhaltende bzw. wertsteigernde Nutzung von durch Kalamitätsereignisse unplanmäßig anfallende Rundholzmengen (Kalamitätsholz).
  • Vermehrte Nutzung von Laubholz.
  • Ausbau der Nutzung von Holz als Baustoff.

Durch die Förderung in diesen Bereichen sollen auch die Betriebe der Forstwirtschaft profitieren, die aufgrund der aktuellen Situation kaum Anreize für die Waldbewirtschaftung finden. Ebenso ist es Intention, Digitalisierung, Ressourceneffizienz und Klimaschutz voranzutreiben.

Wer wird gefördert?

Zuwendungen können Unternehmen der Holzwirtschaft erhalten, die mehr als 50 Prozent ihres jahresbezogenen Umsatzes durch unternehmerische Tätigkeit beispieldweise in der Produktion, dem Handel, Verarbeitung und/oder Reparatur von Holzprodukten erzielen. Dies sind unter anderem Zimmereien oder Tischlereien.

Wie wird gefördert?

Die Zuwendung wird als Projektförderung auf Ausgabenbasis als nicht rückzahlbarer Zuschuss gewährt. Die Zuwendungshöhe richtet sich nach den nachgewiesenen, zuwendungsfähigen Ausgaben.

Wie werden Anträge gestellt?

Die Förderung kann bis zum 30. April 2021 beantragt werden. Die Antragsstellung erfolgt vor Beginn des Vorhabens über das elektronische Online-Antragssystem (easy-Online). Zusätzlich ist der vollständig ausgefüllte und unterschriebene Antrag im Original bei der BLE einzureichen. Erst mit dem schriftlichen Eingang in der BLE erhält der Antrag seine Rechtsgültigkeit.

Vorhabenbeginn und Bewilligungszeitraum

Es werden nur Vorhaben bewilligt, die noch nicht begonnen wurden. Nach Erhalt des Zuwendungsbescheides kann der Vorhabenbeginn erfolgen. Alle Vorhaben, die Zuwendungen erhalten, müssen bis zum 15. November 2021 abgeschlossen sein.

 

Weitere Details und Informationen finden Sie  hier