Beitrag
Jeder Mitgliedsbetrieb entrichtet jährlich einen Beitrag an die Handwerkskammer Südwestfalen. Für Existenzgründer gelten Sonderregelungen.
Grundbeitrag und Zusatzbeitrag
Der Kammerbeitrag besteht aus einem Grundbeitrag und einem Zusatzbeitrag, der sich am Gewerbeertrag des Betriebes orientiert.
Die Höhe des Beitrages beschließt die Vollversammlung. Der beschlossene Beitragsmaßstab tritt jeweils nach Prüfung und Genehmigung durch das Ministerium für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie des Landes Nordrhein-Westfalen in Kraft, das auch den Haushalt der Handwerkskammer genehmigen muss.
Häufig gestellte Fragen zum Kammerbeitrag: Kammerbeitrag FAQ
Beitragsberechnung 2025
Den Beitragsmaßstab 2025 finden Sie hier.
Schnell und unkompliziert
Mit dem SEPA-Lastschriftmandat erleichtern Sie sich die Arbeit, wenn es um Ihren Kammerbeitrag geht. Das Formular zur Einzugsermächtigung finden Sie hier
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