Mindestlohn
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Arbeitsrecht und Mindestlohn

Seit dem 1. Januar 2017 gilt in Deutschland ein Mindestlohn. Aber noch lange sind nicht alle Fragen geklärt.

Arbeitsrecht

Lohnsteuerklassen, Überstunden, Jahresurlaub, Arbeitszeugnis. All diese Punkte fallen in den Bereich des Arbeitsrechts.

In der heutigen Zeit ist das Arbeitsrecht vor allem dazu da, um dem unselbstständigen Arbeiter den Rücken zu stärken. Es wird zwischen Individualarbeitsrecht und kollektivem Arbeitsrecht unterschieden.

In Ersterem geht es um die Beziehung zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer. Das kollektive Arbeitsrecht beschäftigt sich hingegen mit der Rechtsbeziehung zwischen dem Arbeitgeber und den Vertretern der Arbeitnehmer.



Mindestlohn

Die Handwerkskammer Südwestfalen leistet Abhilfe und bietet gemeinsam mit dem Zentralverband des Deutschen Handwerks (ZDH) einen Leitfaden für Betriebe an:

Der ZDH-Flyer  "Der gesetzliche Mindestlohn" verschafft Betriebsinhabern einen schnellen Überblick über die wichtigsten Regelungen des Mindestlohngesetzes. Der Flyer gibt einen Überblick über den Geltungsbereich des Gesetzes und die darin vorgesehenen Übergangsregelungen.

Zudem gibt es Auskunft darüber, was bei der Berechnung der Mindestlohnbestandteile zu beachten ist, welche Dokumentationspflichten einzuhalten sind und wie sich die Haftung des Generalunternehmers im Hinblick auf den gesetzlichen Mindestlohn gestaltet.



Die Vierte Verordnung zur Anpassung der Höhe des Mindestlohns (Vierte Mindestlohnanpassungsverordnung - MiLoV4) ist am 29. November 2023 im Bundesgesetzblatt veröffentlicht worden. Sie tritt zum 1. Januar 2024 in Kraft. Gleichzeitig tritt die dritte Mindestlohnanpassungsverordnung vom 13. November 2020 außer Kraft.

Mit der Vierten Mindestlohnanpassungsverordnung wird der gesetzliche Mindestlohn in zwei Schritten angehoben:

  • Zum 1. Januar 2024 auf 12,41 Euro brutto je Zeistunde und 
  • Zum 1. Januar 2025 auf 12,82 Euro brutto je Zeitstunde. 


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