Anerkennung ausländischer Berufsabschlüsse
Die Handwerkskammer Südwestfalen erkennt auf Antrag ausländische Berufsqualifikationen als gleichwertig mit der entsprechenden deutschen Berufsqualifikation an, wenn die Voraussetzungen vorliegen.
Überprüfung auf Gleichwertigkeit
Seit April 2012 können auch Personen, die im Ausland eine berufliche Qualifikation erworben haben, diese auf Gleichwertigkeit mit einer deutschen Berufsqualifikation überprüfen lassen.
Grundlage ist das Gesetz zur Verbesserung der Feststellung und Anerkennung im Ausland erworbener Berufsqualifikationen , das am 01. April 2012 in Kraft getreten ist. Für handwerkliche Qualifikationen führt die Handwerkskammer Südwestfalen die Gleichwertigkeitsfeststellungen innerhalb ihres Kammerbezirks durch.
Alle wichtigen Informationen und Dokumente finden Sie hier:
Immer mehr Unternehmen beschäftigen Fachkräfte mit ausländischen Berufsabschlüssen oder erhalten Bewerbungen von Fachkräften, die ihre berufliche Qualifikation im Ausland erworben haben.
Der Unternehmenswegweiser "Fachkräfte aus dem Ausland" greift betriebsrelevante Themen und Fragen auf und findet die passenden Antworten: Fachkräfte aus dem Ausland
Beschleunigtes Fachkräfteeinwanderungsverfahren
Zur schnelleren Beschäftigungsaufnahme von Personen aus Drittstaaten kann das beschleunigte Fachkräfteeinwanderungsverfahren genutzt werden. Zu den Voraussetzungen finden Sie Informationen und Kontakte bei der Zentralen Servicestelle Berufsanerkennung Zentrale Servicestelle Berufsanerkennung sowie der Zentralen Fachkräfteeinwanderung NRW.
Alles zum Thema Berufsanerkennung
Weitere Informationen für Unternehmen zum Anerkennungsverfahren:
FAQ - Anerkennung ausländischer Berufsabschlüsse
Checkliste - Anerkennung ausländischer Berufsabschlüsse