Aenderung_Fragen_Mitgliedschaft
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Änderungen im Mitgliederverzeichnis

Egal ob Name, Betriebssitz oder Geschäftsführer - alle Änderungen sind mitzuteilen.

Anzeige der Änderungen ist Pflicht

Die Handwerkskammer Südwestfalen hat den gesetzlichen Auftrag, ein Verzeichnis der zulassungspflichtigen Handwerksbetriebe (Handwerksrolle) und der zulassungsfreien und handwerksähnlichen Handwerksbetriebe (Verzeichnis) zu führen.

Dieses Verzeichnis ist ein öffentliches Register, dessen Inhalte den tatsächlichen Verhältnissen entsprechen müssen. Jede Änderung ist deshalb der Handwerkskammer mitzuteilen.

Solche Änderungen können sein

  • Verlegung des Betriebssitzes an einen anderen Standort (bei Wechsel in einen anderen Kammerbezirk ist die Löschung notwendig) und eventuelle Änderung der Kontaktdaten
  • Namensänderungen (z.B. durch Heirat/Firmenänderungen)
  • Wechsel des technischen Betriebsleiters
  • Wechsel der gesetzlichen Vertreter bei juristischen Personen
  • Wechsel der Gesellschafter bei Personengesellschaften
  • Änderung der Rechtsform
  • Ausführung von weiteren Gewerken, für die noch keine Eintragung besteht


Noch Fragen? Dann sprechen Sie uns an!



Ihre Ansprechpartnerinnen

Hochsauerlandkreis

Mo. - Do.08.30 - 12 Uhr14 - 16 Uhr

(außerhalb der genannten Zeiten nach Absprache)



Märkischer Kreis (Gemeinden A - K)

Mo. - Do. 08.30 - 12 Uhr14 - 16 Uhr

(außerhalb der genannten Zeiten nach Absprache)



Märkischer Kreis (Gemeinden L - Z) und Kreuztal

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Kreis Olpe und Hilchenbach

Mo. + Di.08.30 - 12 Uhr14 - 16 Uhr
Do. + Fr.08.30 - 12.30 Uhr

(außerhalb der genannten Zeiten nach Absprache)



Kreis Siegen-Wittgenstein ohne Hilchenbach und Kreuztal

Mo. - Do.08:30 - 12 Uhr14 - 16 Uhr
Fr.08.30 - 12.30 Uhr

(außerhalb der genannten Zeiten nach Absprache)