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Überbrückungshilfen laufen bis September 2021

Die Corona-bedingten Schließungen und Beschränkungen dauern in einigen Branchen weiter an. Die Bundesregierung verlängert deshalb die Überbrückungshilfen für betroffene Unternehmen und Soloselbstständige bis zum 30. September 2021 als Überbrückungshilfe III Plus.

Die bewährten Förderbedingungen werden in der Überbrückungshilfe III Plus beibehalten. Neu hinzu kommt die "Restart-Prämie", mit der Unternehmen einen höheren Zuschuss zu den Personalkosten erhalten können. Die Neustarthilfe wird ebenfalls bis zum 30. September 2021 als "Neustarthilfe Plus" weitergeführt.



"Wichtiges Signal" statt "ökonomischer Unsinn"

"Das ist ein wichtiges Signal, damit alle Unternehmen nach der Krise wieder Gas geben können. Der Konjunkturmotor läuft zum Glück wieder, aber aktuell noch nicht für alle. Daher geben wir denen, die noch Unterstützung benötigen, ein klares Signal der Sicherheit und Planungssicherheit", erklärt Bundeswirtschaftsminister Peter Altmaier. "Wir setzen Anreize für den Neustart und zahlen denjenigen Unternehmen eine Restart-Prämie, die Mitarbeiter früher aus der Kurzarbeit holen oder Beschäftigte neu einstellen."

Auch die Neustarthilfe für Soloselbständige wird verlängert und auf bis zu 12.000 Euro für die ersten drei Quartale dieses Jahres erhöht. Dennoch sieht auch Bundesfinanzminister Olaf Schollz noch nicht wieder alle Ampeln auf "Grün". "Deutschland hat die Pandemie wirtschaftlich besser durchstanden als viele andere, weil die Bundesregierung entschlossen Hilfe geleistet hat. Und diese Unterstützung wird auch nicht kurz vorm Ziel eingestellt, das wäre ökonomischer Unsinn", so der SPD-Politiker. "Viele Unternehmen sind weiterhin von den Folgen der Pandemie betroffen. Deshalb stehen wir den Unternehmen und ihren Beschäftigten weiter zur Seite."



Obergrenze für Überbrückungshilfe III wird erhöht

Die Bundesregierung erhöht auch die Obergrenze für die Förderung im Rahmen der Überbrückungshilfe III und der Überbrückungshilfe III Plus. Künftig können Unternehmen, die von staatlichen Schließungsmaßnahmen direkt oder indirekt betroffen sind, bis zu 40 Mio. Euro als Schadensausgleich im Rahmen der Überbrückungshilfe geltend machen.

Grundlage dafür ist die Bundesregelung Schadensausgleich, welche die Europäische Kommission auf Antrag der Bundesregierung hin genehmigt hat. Zusammen mit der bislang geltenden Obergrenze von bis zu 12 Mio. Euro beträgt der maximale Förderbetrag künftig in der Überbrückungshilfe III und der Überbrückungshilfe III Plus 52 Mio. Euro. Anträge auf Schadensausgleich nach der neuen Regelung können in Kürze gestellt werden.



Neu im Programm der Überbrückungshilfe III Plus ist:
  • Unternehmen, die im Zuge der Wiedereröffnung Personal aus der Kurzarbeit zurückholen, neu einstellen oder anderweitig die Beschäftigung erhöhen, erhalten wahlweise zur bestehenden Personalkostenpauschale eine Personalkostenhilfe ("Restart-Prämie") als Zuschuss zu den dadurch steigenden Personalkosten. Sie erhalten auf die Differenz der tatsächlichen Personalkosten im Fördermonat Juli 2021 zu den Personalkosten im Mai 2021 einen Zuschuss von 60 Prozent. Im August beträgt der Zuschuss noch 40 Prozent und im September 20 Prozent. Nach September 2021 wird kein Zuschuss mehr gewährt.
  • Ersetzt werden künftig Anwalts- und Gerichtskosten von bis zu 20.000 Euro pro Monat für die insolvenzabwendende Restrukturierung von Unternehmen in einer drohenden Zahlungsunfähigkeit.
  • Die Neustarthilfe für Soloselbstständige wird verlängert und erhöht sich von bis zu 1.250 Euro pro Monat für den Zeitraum von Januar bis Juni 2021 auf bis zu 1.500 Euro pro Monat für den Zeitraum von Juli bis September 2021. Für den gesamten Förderzeitraum von Januar bis September 2021 können Soloselbstständige somit bis zu 12.000 Euro bekommen.

Die FAQ zur Überbrückungshilfe III werden überarbeitet und zeitnah veröffentlicht. Nach Anpassung des Programms kann die Antragstellung durch prüfende Dritte (z.B. Steuerberater) über die bekannte Plattform  www.ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de erfolgen. Antragsbearbeitung und Auszahlung erfolgen in der Verantwortung der Länder.

Die Härtefallhilfen der Länder sollen im Gleichklang mit der Überbrückungshilfe bis Ende September 2021 verlängert werden.