Soforthilfe
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Soforthilfe-Rückzahlungen werden angehalten

In den letzten Monaten wurden Solo-Selbstständigen, Freiberuflern und kleinen Unternehmen im Zuge der Corona-Pandemie mit der NRW-Soforthilfe 2020 insgesamt 4,5 Milliarden Euro Zuschüsse gezahlt. Ab Anfang Juli startete das angekündigte Abrechnungsverfahren, bei dem bereits rund 100.000 Empfänger über die Rückzahlungsmodalitäten informiert wurden. Einige der Abrechnungsvorgaben erwiesen sich jedoch als problematisch. Daher wird das Rückmeldeverfahren jetzt zunächst ausgesetzt.

 

Gespräch zwischen Bund und Ländern soll Verbesserung bringen

"Die mit dem Bund verabredete Abrechnung fällt nun in eine Zeit, in der die wirtschaftlichen Auswirkungen der Corona-Pandemie weiterhin spürbar sind", macht Wirtschaftsminister Prof. Dr. Andreas Pinkwart deutlich. "Wir nehmen die an uns herangetragenen Sorgen der Unternehmerinnen und Unternehmer sehr ernst und sind in Gesprächen mit dem Bund, um Verbesserungen zu erreichen." Alle Länder konnten zum Abrechnungsverfahren eine Stellungnahme abgeben. Auch Nordrhein-Westfalen hat dem Bund offene Punkte mitgeteilt, um ein gerechtes Rückmeldeverfahren zu gewährleisten. Während der Auswertung dieser Anmerkungen wird das Rückmeldeverfahren angehalten.

Bereits gezahlten Rückmeldungen wird kein Nachteil entstehen. Von einer möglichen Verbesserung der Bedingungen werden alle profitieren können. Alle, die bis jetzt noch keine Aufforderung zur Rückzahlung erhalten haben, werden nach Abschluss der Gespräche zwischen Bund und Länder kontaktiert. Aktuell pausiert der E-Mail-Versand.

Weitere Antworten auf eventuelle Fragen finden Sie auf der Website von  wirtschaft.nrw.