Corona_Rueckzahlung
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Novemberhilfe kann beantragt werden

Die Corona-Novemberhilfe kann beantragt werden. Anträge stellen können Betriebe, die auf Grund der Verordnung schließen mussten (Kosmetiker, Gastro-Bereiche im Lebensmittelhandwerk) und solche, die indirekt betroffen sind (Lieferanten / Dienstleister für Betriebe, die schließen mussten z.B. Gebäudereinigung, die überwiegend nur Hotels u. Restaurants reinigt).

Der Zuschuss beträgt grundsätzlich 75 % des entsprechenden durchschnittlichen Umsatzes im November 2019 und wird nach dem Beschluss von Bund und Ländern am 25. November voraussichtlich für den Monat Dezember verlängert.

Soloselbständige können alternativ den durchschnittlichen Nettoumsatz im Jahr 2019 zugrunde legen.

Die Antragstellung erfolgt ausschließlich online über das Internet-Portal des Bundes und muss von Ihrem Steuerberater gestellt werden:  Antragstellung online

 

Soloselbständige können einen Direktantrag ohne Einbindung eines Steuerberaters stellen, wenn alle der folgenden drei Kriterien erfüllt sind:

  • zum Stichtag 29. Februar 2020 wurde weniger als ein Mitarbeiter auf Vollzeitbasis beschäftigt.
  • Die Höhe der zu beantragenden Novemberhilfe beträgt höchstens 5.000 Euro.
  • Sie haben nicht bereits die Überbrückungshilfe beantragt. (Die Soforthilfe im 1. Lockdown ist unschädlich.)

Hier geht es zur Antragstellung:  Direktantrag für Soloselbständige

Hinweis: Für den Direktantrag muss ein gültiges ELSTER-Zertifikat vorliegen. Über den Link können Sie dieses auch beantragen.

 

Anträge auf Novemberhilfe können bis zum 31.01.2021 gestellt werden.

 

Weitere wichtige Informationen finden Sie hier:  FAQ-Novemberhilfe



Noch Fragen? Dann kontaktieren Sie unsere Hotline:  02931/877-420.