Corona-Impfung
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Impftermine für Personen der Prioritätsgruppe 3

Seit Donnerstag, 6. Mai 2021, können auch Beschäftigte im Lebensmitteleinzelhandel (und damit natürlich auch für alle Lebensmittelhandwerke wie Fleischereien, Bäckereien, Konditoreien und Speiseeishersteller) sowie in Drogeriemärkten einen Termin in den Impfzentren vereinbaren und somit ein Corona-Impfangebot erhalten. Zu diesem Personenkreis (Prioritätsgruppe 3) zählen dabei grundsätzlich alle Beschäftigten im Verkauf in den vorgenannten Bereichen inkl. der Teilzeitbeschäftigten, Auszubildenden und Minijobber.

Der Nachweis der Impfberechtigung muss auch bei dieser Berufsgruppe über eine  Arbeitgeberbescheinigung erfolgen. Diese Arbeitgeberbescheinigung ist ausgefüllt zum Impftermin im Impfzentrum mitzubringen. Für Beschäftigte im Lebensmitteleinzelhandel oder in einem Drogeriemarkt ist der Haken bei Ziffer 10) zu setzen.

Zudem ist das Arbeitsstättenprinzip aufgehoben. Die oben genannten Personengruppen können einen Termin in einem Impfzentrum ihrer Wahl vereinbaren. Eine Terminbuchung zur Impfung ist online möglich unter  www.116117.de sowie telefonisch über die zentrale Rufnummer  116 117 oder die zusätzliche Rufnummer je Landesteil:  (0800) 116 117 02 für Westfalen-Lippe und  (0800) 116 117 01 für das Rheinland.

Für alle Personengruppen kommt mRNA-Impfstoff zum Einsatz – das heißt von BioNTech oder Moderna. Eine Wahl des Impfstoffs ist nicht möglich.



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