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Das ändert sich beim Aufstiegs-BAFöG im August

Das Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz, oder auch kurz "AFBG", regelt das sogenannte "Aufstiegs-BAföG". Egal ob Meisterkurs, Betriebswirt (HWO) oder eine andere Fortbildung – Eine finanzielle Unterstützung kann eine große Hilfe sein. Zum 1. August ändern sich einige Zahlen rund um die Förderung. Hier erfahren Sie, an welcher Stelle Sie mehr Geld bekommen. Wichtig: Bereits gestellte BAFöG-Anträge werden zum 1. August automatisch angepasst! 

 

Aus 40/60 werden 50/50

Die Veränderung umfasst das "Wie" gefördert wird. Hier gab es bisher bei der Förderung der Lehrgangskosten und Prüfungsgebühren, zusammen der sogenannte Maßnahmebeitrag, eine Aufteilung in 40 Prozent Zuschuss und 60 Prozent Darlehensanspruch bei der KfW.  Der Zuschuss, der nicht zurückgezahlt werden muss, wird jetzt auf 50 Prozent erhöht, gleichzeitig der Darlehensanteil auf 50 Prozent gesenkt. Die Kosten, die für die Anfertigung des Meisterprüfungsobjekts anfallen, sind zur Hälfte förderfähig, verteilen sich jedoch weiterhin auf 40 Prozent Zuschuss und 60 Prozent Darlehen.

 

Vollzuschuss beim Unterhaltsbeitrag

Den wohl größten Unterschied macht der Unterhaltsbeitrag. Dieser kann zusätzlich bei Vollzeitmaßnahmen beantragt werden, ist abhängig von Familienstand und Einkommen beziehungsweise Vermögen und wird zu 100 Prozent bezuschusst. (Die genauen Zahlen können Sie dem Informationsblatt unten entnehmen.) Zum Vergleich: Bisher wurden 60 Prozent dieses Beitrags als Darlehen gewährt und 40 Prozent als Zuschuss. Diese Neuerung bringt verständlicherweise einen großen finanziellen Unterschied mit sich und dürfte für viele Antragsteller eine Erleichterung darstellen.

 

Erweiterter Bonus bei Erfolg

Ein weiteres Plus: Bei bestandener Prüfung werden 50 Prozent des zu diesem Zeitpunkt noch nicht fällig gewordenen Darlehens für die Lehrgangskosten und Prüfungsgebühren erlassen. Hier lag der Darlehenserlass bisher bei nur 40 Prozent. 

 

Wir helfen beim Antrag!

Die Formulare für die Antragstellung werden im bbz Arnsberg direkt mit der Anmeldebestätigung verschickt oder können jederzeit separat angefordert werden. Die ausgefüllten Unterlagen nehmen die Lehrgangsberaterinnen gerne wieder entgegen und leiten diese an die zuständige Stelle weiter. Alle weiteren Infos finden Sie in dieser  Kurzinformation zur Förderung der beruflichen Aufstiegsfortbildung (AFBG).