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Ekachai Lohacamonchai - Thinkstock

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Jeder Mitgliedsbetrieb entrichtet jährlich einen Beitrag an die Handwerkskammer Südwestfalen. Für Existenzgründer gelten Sonderregelungen.



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Grundbeitrag und Zusatzbeitrag

Der Kammerbeitrag besteht aus einem Grundbeitrag und einem Zusatzbeitrag, der sich am Gewerbeertrag des Betriebes orientiert.

Die Höhe des Beitrages beschließt die Vollversammlung. Der beschlossene Beitragsmaßstab tritt jeweils nach Prüfung und Genehmigung durch das Ministerium für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie des Landes Nordrhein-Westfalen in Kraft, das auch den Haushalt der Handwerkskammer genehmigen muss.

Häufig gestellte Fragen zum Kammerbeitrag: Kammerbeitrag FAQ



Beitragsberechnung 2024

Den Beitragsmaßstab 2024 finden Sie hier.



Schnell und unkompliziert

Mit dem SEPA-Lastschriftmandat erleichtern Sie sich die Arbeit, wenn es um Ihren Kammerbeitrag geht. Das Formular zur Einzugsermächtigung finden Sie  hier



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Ihre Ansprechpartnerinnen

Hochsauerlandkreis

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Sandra Albersmann

Tel. 02931/877 137

Fax 02931/877 2488

sandra.albersmann--at--hwk-swf.de

Mo. - Do.08.30 - 12 Uhr14 - 16 Uhr

(außerhalb der genannten Zeiten nach Absprache)



Märkischer Kreis (Gemeinden A - K)

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Claudia Böhmer

Tel. 02931/877 121

Fax 02931/877 2456

claudia.boehmer--at--hwk-swf.de



Mo. - Do. 08.30 - 12 Uhr14 - 16 Uhr

(außerhalb der genannten Zeiten nach Absprache)



Märkischer Kreis (Gemeinden L - Z) und Kreuztal

Mo. - Do.08.30 - 12 Uhr14 - 16 Uhr
Fr.08.30 - 12.30 Uhr

(außerhalb der genannten Zeiten nach Absprache)



Kreis Olpe und Hilchenbach

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Annegret Niemand

Tel. 02931/877 154

Fax 02931/877 2432

annegret.niemand--at--hwk-swf.de

Mo. + Di.08.30 - 12 Uhr14 - 16 Uhr
Do. + Fr.08.30 - 12.30 Uhr

(außerhalb der genannten Zeiten nach Absprache)



Kreis Siegen-Wittgenstein ohne Hilchenbach und Kreuztal

Leonie Rath

Leoni Rath

Tel. 02931/877 161

Fax 02931/877 25161

leoni.rath--at--hwk-swf.de

Mo. - Do.08.30 - 12 Uhr14 - 16 Uhr
Fr.08.30 - 12.30 Uhr

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