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Eintragung in die Handwerksrolle

Ohne Eintragung geht nichts. In der Handwerksrolle werden alle Betriebe geführt.

Eintragung ist Pflicht

Wer ein Handwerk/handwerksähnliches Gewerbe im Bezirk der Handwerkskammer Südwestfalen (Hochsauerlandkreis, Märkischer Kreis, Kreis Olpe, Kreis Siegen-Wittgenstein) gewerblich ausüben möchte, muss sich aufgrund der Handwerksordnung (HwO) in die Handwerksrolle und/oder in das Verzeichnis der zulassungsfreien Handwerke und handwerksähnlichen Gewerbe eintragen.

Das Führen dieses Mitgliederverzeichnisses ist der Handwerkskammer in Arnsberg als hoheitliche Aufgabe übertragen worden. Das Mitgliederverzeichnis gliedert sich in drei verschiedene Bereiche:



1. Verzeichnis der zulassungspflichtigen Handwerke der Anlage A zur HwO (Handwerksordnung)

Die Anlage A enthält 41 Handwerke, die zulassungspflichtig sind. Für die Ausübung dieser Handwerke sind Eintragungsvoraussetzungen notwendig.

 Anlage A zur Handwerksordnung (HwO)

Wer ein zulassungspflichtiges Handwerk ausüben möchte, kann dann in die Handwerksrolle eingetragen werden, wenn der Inhaber selbst oder ein angestellter Betriebsleiter die Voraussetzungen für die Eintragung erfüllt.

Die Meisterprüfung in dem zu betreibenden Handwerk erfüllt grundsätzlich diese Anforderungen. Es können aber auch andere vergleichbare Qualifikationen wie zum Beispiel ein abgeschlossenes Studium, die staatlich geprüfte Technikerprüfung oder die Industriemeisterprüfung anerkannt werden. Auch wer im Besitz einer Ausnahmebewilligung oder Ausübungsberechtigung in dem zu betreibenden Handwerk ist, erfüllt diese Eintragungsvoraussetzungen.

Bei einem angestellten Betriebsleiter ist zu beachten, dass dieser nur dann eintragungsfähig ist, wenn er den Betrieb während der gewöhnlichen Arbeitszeit in technischer Hinsicht tatsächlich leitet. Außerdem muss die Betriebsleitertätigkeit adäquat vergütet werden.

Diese Voraussetzungen gelten für:
  • Einzelunternehmen
  • Personengesellschaften:
    z.B. Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR), offene Handelsgesellschaft (oHG) Kommanditgesellschaft (KG )
  • Kapitalgesellschaften:
    z.B. Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH), Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt) (UG), Aktiengesellschaft (AG)

Werden diese Voraussetzungen nicht erfüllt, kann eine Eintragung nicht erfolgen. Das entsprechende Handwerk darf nicht ausgeübt werden.

Hinweis: Nicht berücksichtigt werden können sogenannte Konzessionsträger, die nur "auf dem Papier" als Betriebsleiter benannt werden. Scheinarbeitsverhältnisse sind nichtig und können strafrechtliche Konsequenzen nach sich ziehen.



2. Verzeichnis der zulassungsfreien Handwerke der Anlage B1 zur HwO

Die Anlage B1 umfasst 53 zulassungsfreie Handwerke. Im Gegensatz zu den zulassungspflichtigen Handwerken sind hier keine Eintragungsvoraussetzungen notwendig. Die Ausübung des Gewerbes ist jedoch der Handwerkskammer Südwestfalen anzuzeigen.

 Anlage B1 zur Handwerksordnung (HwO)



3. Verzeichnis der handwerksähnlichen Gewerbe der Anlage B2 zur HwO

Die Anlage B2 enthält die 57 handwerkähnlichen Gewerbe. Auch für die Ausübung dieser Gewerbe sind keine Eintragungsvoraussetzungen nachzuweisen, sondern lediglich die Ausübung auch bei der Handwerkskammer anzuzeigen.

 Anlage B2 zur Handwerksordnung (HwO)



Folgende Unterlagen sind für die Eintragung einzureichen:

  • Ausgefüllter und rechtsgültig unterschriebener Eintragungsantrag
  • Gewerbeanmeldung
  • Qualifikationsnachweis (Bei Eintragung von zulassungspflichtigen Handwerken der Anlage A)
  • Betriebsleitererklärung und Arbeitsvertrag (bei Anstellung eines technischen Betriebsleiters)
  • ggf. aktueller Handelsregisterauszug des Amtsgerichts
  • ggf. Gesellschaftsvertrag

Über die Eintragung erhält jeder Gewerbetreibende eine Bescheinigung und eine Handwerkskarte (Anlage A) oder Gewerbekarte (Anlage B). Diese gelten als Nachweis der Mitgliedschaft bei der Handwerkskammer Südwestfalen.



Kosten

Für die Eintragung wird eine Verwaltungsgebühr erhoben.
Außerdem zahlen Sie als Mitglied der Handwerkskammer Südwestfalen einen jährlichen Kammerbeitrag.

 Kammerbeitrag



Downloads

 Antrag auf Eintragung in die Handwerksrolle oder in das Verzeichnis der zulassungsfreien Handwerke und handwerksähnlichen Gewerbe

 Betriebsleitererklärung für angestellte Mitarbeiter

 Betriebsleitererklärung für Personengesellschaften



Noch Fragen? Sprechen Sie uns an!



Ihre Ansprechpartnerinnen

Hochsauerlandkreis

Mo. - Do.08.30 - 12 Uhr14 - 16 Uhr

(außerhalb der genannten Zeiten nach Absprache)



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Do. + Fr.08.30 - 12.30 Uhr

(außerhalb der genannten Zeiten nach Absprache)



Kreis Siegen-Wittgenstein ohne Hilchenbach und Kreuztal

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Fr.08.30 - 12.30 Uhr

(außerhalb der genannten Zeiten nach Absprache)